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Der Innungsausschuß ist nicht, wie 3. B. die
Innung oder die Handwerkskammer ohne weiteres
eine juristische Persönlichkeit; er kann daher als
solcher zunächst nicht klagen und verklagt werden.
Doch kann der Innungsausschuß diese Fähigkeit
erlangen durch Verleihung vonseiten der Landes
zentralbehörde (Minister für Handel und Gewerbe).
Der Innungsausschuß untersteht der Aufsicht der
unteren Verwaltungsbehörde.
§ 2. Ls ist allen Innungen zu empfehlen,
sich dem Innungsausschuß anzuschließen, um hier
durch sich und die Organisation des Handwerks
überhaupt zu stärken, wo noch kein Ausschuß
besteht, sollen die einzelnen Innungen auf den
Zusammenschluß hinarbeiten. Die Mitwirkung der
Gemeindeverwalmng ist hierbei anzustreben.
§ 3. Der Innungsausschuß hat die ihm an
geschlossenen Innungen und ihre Mitglieder in
allen beruflichen Angelegenheiten mit Rat und
Tat zu unterstützen. Zum Beginn jedes Geschäfts
jahres stellt er einen Arbeitsplan auf. Alle Maß
nahmen des Ausschusses werden zunächst in Aus-
schüssen (Kommissionen) vorbereitet. Bei fachlichen
Fragen wird zunächst die beteiligte Innung mit
den Vorarbeiten betraut.
Z 4. Der Ausschuß hat für die Fortbildung
der ihm angehörenden Handwerker Sorge zu
tragen. Zu dem Zweck veranstaltet er möglichst
in Verbindung mit der Handwerkskammer Lehr-
und Fachkurse sowie Vortrags- und Unterhaltungs
abende; außerdem unterstützt und fördert er die
entsprechenden Linrichtungen der einzelnenInnungen.
Es ist ferner besonders empfehlenswert, eigene
Ausschüsse für das Fortbildungsschulwesen einzu
richten, die, gegebenenfalls mit Zuziehung des
Leiters der Fortbildungsschule, Fragen der Schule
mit den Behörden beraten.
8 6. Der Innungsausschuß läßt sich die
Förderung des Lehrlingswesen besonders angelegen
sein, namentlich durch Unterstützung der Innungen,
durch Veranstaltung von Ausstellungen von Lehr
lingsarbeiten, durch die Förderung der Berufswahl
und der Lehrstellenvermittlung.
Z 6. Zur wirtschaftlichen Förderung der
Handwerker sorgt der Innungsausschuß zunächst
für deck Ausbau der Innungen, vor allem läßt
er sich bei den Innungsversammlungen vertreten,
nimmt ihnen gegebenenfalls auch schwierige Auf
gaben zur Erledigung ab. Der Ausschuß befaßt
sich insbesondere mit
a) den Schädigungen, die in seinem Bezirk er
wachsen, z. B. aus dem verdingungswesen, aus
der Gefängnisarbeit, dem Wanderlagerwesen, dem
Bauschwindel u. a. m.;
t>) der Hebung der Zahlungsfähigkeit des ört-
kjandwerks durch Aufklärung des Publikums über
das Borgunwesen, Durchführung von einheitlichen
Zahlungsbedingungen, Abschluß vonvergünstigungs-
verträgen mit Sparkassen, Errichtung von Kredit-
schutz- und Linziehungsämtern, Förderung des
Genossenschaftswesens usw.;
c) der Förderung der Innungs-Krankenkassen.
8 7. Der Innungsausschuß sorgt für die
Teilnahme der Innungen und ihrer Mitglieder
am Gemeindeleben — natürlich nur soweit es die
Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen Inter
essen erheischt — sowie für die Hebung und
Förderung des handwerkerlichen Ansehens in der
Öffentlichkeit. Dies kann vornehmlich geschehen
durch die Beteiligung der Innungsmitglieder an
den Gemeinde- und sozialen, sowie an den Wahlen
zu den Gewerbesteuer-Ausschüssen.
ß 8. Der Innungsausschuß vermittelt den
Handwerkern Auskunft in gewerblichen und Rechts
angelegenheiten, gegebenenfalls durch Vermittlung
der Handwerkskammer.
Im übrigen soll der Innungsausschuß den
organisierten Handwerkern die Benutzung der
Wohlfahrtseinrichtungen der Handwerkskammer
empfehlen, vor allem die Vergünstigungsvertäge
über Kranken-, Haftflicht- und Lebensversicherung
und das Sachverständigen-Institut.
8 9. Bei Mißstimmigkeiten im Innungsaus
schuß ist zunächst der Vorstand der Handwerks
kammer als Linigungsamt anzurufen.
Diese Leitsätze haben wesentlich zur Förderung
der Innungsausschüsse beigetragen, deren Tätig
keit in den letzten Jahren sehr rege geworden ist.
So darf man mit schönen Hoffnungen der weiteren
Entwicklung der Innungsausschüsse entgegen sehen.
Kursus für Innungsoerroalter.
Um auch an dem inneren Ausbau der Innungen
zu wirken richtete die Handwerkskammer Kurse
für Innungsverwalter ein. Die Kurse sollen