Full text: Finanzen

II. Rationalisierungsformen 
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werden im spaͤteren Verlauf unserer Untersuchungen klarzustellen 
haben, welche außerordentlich weitgehenden sozialpolitischen und 
soziologischen Folgen und Komplikationen sich aus der Anwendung 
der psychotechnischen Maßnahmen der berufspolitischen Rationali⸗ 
sierung ergeben. 
Zu den Maßnahmen der berufspolitischen Rationalisierung im 
weiteren Sinne zaͤhlen ferner alle Einrichtungen, die den Ausgleich 
zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zum Gegen⸗ 
stand haben. Solche Einrichtungen sind im Rahmen der Arbeits⸗ 
marktpolitik im engeren Sinne: a) ordentliche (regelmaͤßige) Maß⸗ 
nahmen: Arbeitsvermittlung; Berufsberatung und Lehrstellenver⸗ 
mittlung GBerufsausbildung); b) außerordentliche (besondere) Maß⸗ 
nahmen: Zwangsausgleich auf dem Arbeitsmarkte (Zwang zur Ein⸗ 
stellung oder Entlassung, Zwang gegen Entlassung, Beschränkung 
der Arbeitszeit), Arbeitsverteilung (Auswertung der öffentlichen Bei⸗ 
träge und Arbeiten, Beeinflussung der privaten Wirtschaft durch den 
Diskont), Arbeitsbeschaffung Motstandsarbeiten, organisatorische 
Maßnahmen), Wanderungspolitik. Für die Arbeitsmarktpolitik in 
weiterem Sinne kommt in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche 
Sicherung der Erwerbslosen durch die Erwerbslosenfürsorge oder 
Arbeitslosenversicherung in Betracht. 
Die vierte Gruppe der Rationalisierungs maßnahmen schließlich, die 
wirtschaftsorganisatorische Rationalisierung, hat die zweck⸗ 
maͤßigste Eingliederung des rationalisierten Einzelbetriebes in den ein⸗ 
schlägigen Gewerbezweig, die „Branche“, sowie die Einordnung des 
einzelnen Gewerbezweiges in die Gesamtstruktur der Nationalwirtschaft, 
schließlich die planvolle Einfügung der Nationalwirtschaft in die Welt⸗ 
wirtschaft zum Gegenstand. Sie stellt sich sonach als die bereits er⸗ 
waͤhnte „Rationalisterung der Rationalisierung“ dar. 
Man kann zwei Formen der wirtschaftsorganisatorischen Rationali⸗ 
sierung unterscheiden: die Spezialisierung und Kombinierung, 
und die Differenzierung und Integration. Unter Speziali⸗
	        
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