Da niet nen: Arttbi ds imenthalter
nicht kreuzt, so finden für den, Transit: die‘ inz den: Art de—#7 enthaltene
Estimmungen‘ Anwendung, ‘ jedoch unter nachstehenden Abweichungen:
1. Die Zölle werden nach dem Verfahren des Paragraph‘ 24 berechnet
ınd das Eintragungsbureau fordert bei Uebergäbe des Erlaubnisscheines an
len Interessenten (Par. 27) einen Kautionswechsel mit einjähriger Fälligkeit” i
öhe des” Zollbetrages. Dieser Wechsel wird‘ vor dem Fälligkeitstage‘ gegen
/orzeigung der Bescheinigung der Bestimmungszollstelle‘ ungültig gemacht. Die
escheinigung muß von dem dortigen Konsul der Republik’ beglaubigt sein.
er sich über die Glaubwürdigkeit der Dokumente! Gewißheit zu verschaffen hat.
ie Ausgangszollstelle übersendet von Amts wegen an den argentinischen Konsu
er den Rückschein zu beglaubigen hat, eine Abschrift des. Transiterlaubnisscheine
auf ungestempeltem Papier.
2, Bei Ankunft der Züge bei der Zollbehörde, Empfangsstelle oder Zollstelle
er Endstationen an der Grenze werden die Güter entladen und im Speicher
ıntergebracht, wobei die Begleitscheine der Waggons als Fakturenkopien angesehen
verden. Bei Verladung‘ der Güter auf Wagen oder Karren, welche. die Grenze
assieren sollen, werden den Transportführern die Eisenbahnfrachtbriefe un
in Satz Begleitscheine ausgehändigt, während der andere‘ Satz von: dem
egleitenden Zollbeamten bis zum Eintritt: in ‚den Nachbarstaat zurückbehalten,
wird. Der begleitende Zollbeamte bringt die Begleitscheine ( die als Rückschein
jenen müssen) zurück, und zwar mit der Ausgangsbescheinigung‘ der Grenzzoll:
telle oder der Zollbeamten des Grenzlandes. Diese Formalität kann von letztere
‚o1genommen werden, wenn sich die Station auf der Grenze befindet und die
ollstellen beider Länder sich über ihr Vorgehen einig sind.
3. Wenn bei der Zollbehörde, Empffangsstelle oder Zollstelle an‘ der
Srenze Transitgüter eintreffen, die bis zu einer Ausfuhrzollbehörde weiterbeförder
werden sollen, so wird die Uebereinstimmung des Güterscheins (manifiesto) mit
jen auf ihm verzeichneten Coll oder Stücken kontrolliert. Das Dokument dient
Is Grundlage ‘für die beiden - Frachtbriefe und einen Satz Begleitscheine, _ die
nter Aufsicht der Zollstelle vom der Bahn auszufüllen sind. . Der, Güterschein,
je beiden Frachtbriefe und der Satz Begleitscheine werden an die Hafenbehörde
übermittelt (Par. 38), ‚von der das. zuerst erwähnte Dokument zu. den. Akten
‚enommen und registriert wird.
Art. 49. Wenn /eine ‚Bahn Transitwaren nach der Zollstation eines an
inem Grenzflusse gelegenen Hafens führt, so finden die in den Paragraphen 16;
7,20, 2023, und 26 bis‘ 34 vorgeschriebenen Bestinimungen Anwendu
edoch unter folgenden Abweichungen:
1. Die Zölle werden bei Ausgabe der Erlaubnisscheine in der Ausgangs
ollstation (Par. 24) berechnet, und es wird ‚eine in‘ Höhe; derselben verbürgte
Sicherheit oder ‚ein ‚Kautionswechsel gefordert, und zwar in der im Abschni
is 48 vorgeschriebenen Form.
2. Die Züge werden von der Ausgangszollstelle bis zu der Grenzzollstelle
‚on. einem Zollbeamten begleitet, der sich. im. Besitz der: Frachtbriefe und | Begleit-Cheine
‚befindet, und ‘der, mit einem Satz der letzteren‘ (als Rückschein) mi
ntsprechendem V ermerk versehenen Papiere zurückkommen muß,
3. Die verbürgte Sicherheit oder der Kautionswechsel: des‘ Absenders werden
ngültig gemacht, sobald ‚der Ausgangszollstelle eine Abschrift des. Erlaubnischeines
für die‘ Verladung :(permiso._de reembarco) vorgelegt wird, die von
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