steigeort nicht länger als eine halbe Stunde vorher ankommen. ‘Die Agenten
des größeren Schiffes haben dem kleineren Schiff zu diesem Zweck die nötigen
Anweisungen zu geben, um den Passagieren die mit dem Aufenthalt auf dem
kleineren Schiff verbundenen Unbequemlichkeiten nach Möglichkeit abzukürzen.
Umgekehrt gelten die entsprechenden Vorschriften auch für den Umsteige-
verkehr von dem größeren in das kleinere Schiff.
Art. 18. Der Umsteigeverkehr darf nur zu, den folgenden Zeiten statt-
finden: im Dezember, Januar und, Februar. von, 4 Uhr morgens bis 12 Uhr
nachts, im März, April und Mai von 6 Uhr morgens bis ‚9 Uhr abends, im
Juni, Juli und August von 7 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, im September,
Oktober, November von 5 Uhr morgens bis 10 Uhr abends.
Art. 19... Die. argentinischen Schiffahrtsgesellschaften, die einen. oder
mehrere. Schnelldampfer mit Postprivileg fahrplanmäßig laufen lassen, sind, ver-
pflichtet, der Generalhafendirektion mindestens 30 Tage vor dem 1. Juni, bzw.
1. Dezember jedes Jahres eine Liste ‚der Schnelldampfer nebst "Tarif und
Fahrplan für den Passagierverkehr zur Genehmigung einzureichen.
Art. 20. Nach ihrer Genehmigung sind die im vorhergehenden Artikel
erwähnten Fahrpläne zu drucken, zu veröffentlichen und _50 Exemplare an die
Schiffahrtsbehörde einzusenden.
Art. 21. Aenderungen in den festgesetzten Fahrplänen und Tarifen sind
nur mit Erlaubnis der Generalhafendirektion gestattet bei Strafe der Entziehung
des Patents. Jeder Wechsel der Schiffe ist der Schiffahrtsbehörde anzuzeigen.
Arı 22. Die Generalhafendirektion ist ermächtigt, die von den Schiffahrts-
gesellschaften zur Genehmigung eingereichten Tarife und Fahrpläne abzulehne®
oder zu ändern, zu welchem Zweck eine Spezialkommission ernannt wird.
Im Falle der Zurückweisung eines . Tarifes oder Fahrplanes. hat die. betr.
Schiffahrtsgesellschaft innerhalb 5 Tagen nach Bekanntgabe einen neuen Tarif
oder Fahrplan einzureichen, widrigenfalls sie der im Art. 21 festgesetzten
Strafe verfällt. Die genehmigten Tarife und Fahrpläne dürfen vor den im
Art. 19 genannten Zeitpunkten nicht in Kraft gesetzt werden.
Art. 23. Gegen die Entscheidungen der Generalhafendirektion bezüglich
der Tarife und Fahrpläne kann beim Marineministerium Einspruch. erhobe?
werden.
Art. 24. Kein unter argentinischer Flagge ‚fahrendes‘ Schiff, das zur
Beförderung von Waren oder Passagieren bestimmt ist, darf sich weigerP,
die bei dem Reeder, Agenten oder Kapitän angemeldeten Personen oder
eingelieferten Waren nach ihrem Bestimmungsort ._zu__ bringen, . außer es
handle sich:
1. bei Waren um nicht gezeichnete Pakete, Kisten usw. oder solche,
deren Signaturen ungenügend sind oder die den bestehenden Sicherheits”
vorschriften nicht entsprechen;
9. bei Passagieren um Schwerkränke, deren Leben während der Reis®
gefährdet erscheint oder die mit einer ansteckenden _Krankheit_.be
haftet sind.
Art. 25. Den für den Passagierverkehr bestimmten Schiffen ist es ver“
boten, mehr als 50 Kolli feuergefährlicher Ware mitzunehmen. Diese sind
entsprechend den bestehenden. Sondervorschriften zu verstauen,
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