nehmen, um es zu einem höheren an die Kundschaft wieder auszuleihen,
aber es bleibt doch zweifelhaft, ob damit die wirtschaftliche Entwicklung
wirklich gefördert, oder ob nicht vielmehr eine gesunde Reaktion, die gegen
die in mancher Hinsicht übertriebene Spekulation eingesetzt hat, in. ihrer
heilenden Wirkung paralysiert werden würde.
Das durch das Coelhosche Projekt in Aussicht genommene Ver-
schwinden der Konversionskasse wäre im Interesse der ruhigen Fort-
entwicklung einer gesunden Währungspolitik aufs höchste zu bedauern.
Mit der Ansammlung eines Teils des Guthabens aus der aktiven jährlichen
Zahlungsbilanz in barem Gold ist nur der einleitende Schritt getan, um den de-
finitiven Uebergang zur Goldwährung vorzubereiten, und die Ueberführung
dieses Sicherheitsfonds an ein staatliches Rediskontinstitut, dessen Entwicklung
durchaus nicht mit der von Herrn Coelho errechneten Gewißheit vorauszusehen
ist, würde die gesamte bisher auf währungspolitischem Gebiet geleistete Arbeit
in ihrer segensreichen Wirkung insbesondere auch für den auswärtigen
Handel zunichte machen können.
Der sich immer mehr fühlbar machende Geldmangel hat noch ein Gesetzentwurf
weiteres Projekt ähnlicher Art gezeitigt. Der Abgeordnete Dr. Zeballos betr. Grün-
brachte am 16. Juli ds. is. in; der Deputiertenkammer einen Gesetzentwurf Air edlen
ein zwecks, Schaffung einer staatlichen . Rediskontkasse, die bis zur kontkasse,
erfolgten Abänderung des Statuts der Bank der Nation als deren Anhängsel
funktionieren soll. .Die Rediskontierung bzw. die auf ihr beruhenden
Vorschüsse sind nach dem Gesetzentwurf nur in Ausnahmefällen, z. B. zur
Finanzierung, einer besonders großen Ernte oder unter sonstigen besonderen
Umständen zu, gewähren, die nach Ansicht des Direktoriums der Kasse
außergewöhnliche Maßnahmen rechtfertigen. Die Rediskontkasse be-
leiht die ihr übergebenen Effekten bzw. das _Wechselportefeuille der
nachsuchenden Bank bis zu 75%, des Wertes, und die Konversionskasse
wird ermächtigt, in der Höhe des fraglichen, Betrages Papiergeld auszugeben
oder das Darlehen aus dem Konversionsfonds direkt zu zahlen, wenn dies
nach einmütiger Ansicht des Verwaltungsrats einer neuen Emission vorzu-
ziehen sein ‚sollte, Die Vorschuß . nachsuchenden Banken haben der
Rediskontkasse eine Abgabe von mindestens. 5% vom ‚Wert des Vor-
schusses "zu zahlen; außerdem ist. dieser zu einem nach den UmstänJjen
sich richtenden Satze zu verzinsen, der von Monat zu Monat steigt. Aus
dem sich hieraus ergebenden Gewinn soll zunächst die Leitung der Kasse
entlohnt und der verbleibende Rest zur Ansammlung eines eigenen Gold-
schatzes für die staatliche Rediskontkasse verwendet werden.
An "sich ‚ist die Rediskontierung wohl geeignet, Nutzen zu stiften und
unter besonderen‘ Umständen eine Lücke des argentinischen Bankwesens
auszufüllen, doch erweckt die Art und Weise, wie nach dem Gesetzentwurf
das Projekt durchgeführt werden soll, eine ganze Reihe Bedenken. Die
von einem Staatsinstitut ausgeübte Rediskontierung, für welche die Mittel
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