Arbeit benötigten Beträge als Darlehen in Bewässerungsobligationen und
übernehmen damit den Zinsendienst dieser Titel, für welche außerdem die
Bewässerungsabgaben im besonderen haften. Die gleiche Vergünstigung
sollen die Gesellschaften der Besitzer von zu bewässernden Ländereien genießen,
die sich zum Zwecke der Ausführung der von der Regierung
geplanten Arbeiten zusammentun. Für diese Gesellschaften gelten noch die
folgenden Vorschriften: sie müssen sich als Aktiengesellschaften konstituieren
mit einem Kapital mindestens so groß wie die Endsumme der genehmigten
Kostenvoranschläge, für welchen Betrag sie Bewässerungsobligationen im
Nennwert erhalten. Sämtliche Arbeiten unterstehen der Aufsicht des Staates.
Die als Darlehen erhaltenen Bewässerungsobligationen können jederzeit zurückgezahlt
werden, womit dann das Einspruchsrecht der Regierung erlischt.
Ein Gesetzentwurf, der. gleichzeitig die Förderung von Landwirtschaft Unterstützung
und Industrie zum Zweck hat, wurde im Senat der Provinz Buenos Aires "en
eingebracht. Danach soll für alle Kapitalien, die in Fabriken zur Verar- Industrien
beitung landwirtschaftlicher Produkte investiert werden, eine staatliche
Zinsgarantie in Höhe von 6% geleistet werden. ‚Man beabsichtigt
dadurch den Anbau der Produkte zu fördern, die gegenwärtig noch in
größerem Maßstabe importiert werden, und gleichzeitig eine bessere Ausnutzung
der Nebenprodukte gegenüber der jetzigen oft primitiven Verarbeitungsweise
zu erreichen. Die Vorteile des Entwurfs sollen u. a. den
Fabriken zur Verarbeitung von! Jute und Leinstroh, zum Polieren und industrieller
Verwertung von Reis, zur Zuckergewinnung aus Mais und zur
Malzfabrikation aus Hafer zugute kommen. Die vorgeschlagene Maßregel
wendet sich auch gegen die künstlich hochgezogenen Industrien (Textilindustrie),
die vom Ausland bezogene Halbfabrikate verarbeiten, für die
natürlich mäßige Zölle gefordert werden zum Schaden der Eigenproduktion
‚derselben im Lande. Es wird abzuwarten sein, ob dieser Versuch — wenn
der Entwurf Gesetz wird — mehr Erfolg hat als die bisherigen: — Unter
den vorliegenden Verhältnissen scheint es unmöglich zu sein, z.B. eine
lebensfähige Spinn-Industrie zu schaffen; die Hilanderias Argentinas de
Algodön sind im Juni wieder in Liquidation getreten.
Schließlich sei noch ein vom Deputierten Justo im Kongreß einge- Bau von
brachter Antrag registriert, der für den Pächter die grundsätzliche Erlaub- Pächternis
festlegen will, auf seiner Landstelle ein Haus bis zu sechs Zimmern, Des
Brunnen, Schuppen und ähnliche Anlagen zu bauen, während der Landeigentümer
verpflichtet sein soll, dem Pächter den Wert der Baulichkeiten
zu vergüten, den sie bei Ablauf des Kontraktes besitzen. Die Pachtverträge
enthalten nämlich zumeist die Bestimmung, daß der Pächter nach Ablauf
des Kontrakts gehalten sein soll, die auf der Pachtung errichteten Baulichkeiten
wieder dem Erdboden gleichzumachen und die Brunnen zuzuschütten.
Es ist klar, daß unter diesen Umständen der Ausspruch, die argentinische
Landwirtschaft gleiche einem einzigen großen Feldlager, eine gewisse Berechtigung
hat, denn die meisten Pächterwohnungen kommen über ein
9237