annahmen und ein Abkommen unterzeichneten, nach welchem für das
Jahr! 1912 bis: zum 5. April‘ 1913” die Menge des von jeder. der Gruppen
auszuführenden Kühlfleisches ‚festgesetzt wurde. Die Nordamerikaner, die
im freien Wettbewerb im Jahre 1911 66% der Gesamtproduktion von Kühl-
deisch“: exportiert hatten}: begnügten: sich’ für 1912. mit einem. Anteil won
584.‘ Trotzdem ging. aber ihre Produktion an Kühlfleisch nicht zurück,
und das Abkommen brachte auch den Viehzüchtern keinen besonderen
Schaden, weil: nun auch -die anglo-argentinischen Gesellschaften ihre Aus-
fuhr‘ von Kühlfleisch bedeutend: verstärkten, so daß schließlich immer noch
34 421 novillos „Kühlfleischtyp“ mehr geschlachtet wurden Als im Jahre 1911.
Die «Gesellschaft La: Blanca: teilte im Februar 1913 den übrigen Gesell- Kündigung
schaften mit, daß sie bei einer Erneuerung des Abkommens das Recht he-"des Abkom-
anspruche, 50%. mehr‘ zu exportieren, als der ihr: für 1912 ‘zugeteilte Anteil u AD
betrug, d. h.ı sie verlangte ein Kontingent von 655608 an! Stelle ON kampresia
437.072 Rindervierteln. Die anglo-argentinischen «Gesellschaften wollten
dagegen nur ‚eine Erhöhung von 10% einräumen, ‚die bei den Verladungen
der übrigen: Gesellschaften im Verhältnis in Abzug gebracht werden sollte,
um den Status quo des verflossenen Jahres im Lande und auf dem englischen
Markte ‚aufrechtzuerhalten. La Blanca: lehnte diesab: und begann ohne
jede Einschränkung’ zu exportieren, was die übrigen Gesellschaften erheblich
schädigte, weil dadurch auf dem englischen Markte ein beträchtlicher Preis-
sturz des argentinischen Fleisches_ herbeigeführt wurde: aber für Argentinien
bedeutete der Vorschlag der nordamerikanischen Gesellschaft die Schlachtung
von 54 634 Tieren mehr als im Jahre 1912,
Aus’ den «Gesagten geht hervor, daß der Vorschlag der La Blanca. tür
den :Viebzüchter vorteilhaft war, während ‚der Plan der übrigen Gesell-
schaften, wenn er angenommen worden wäre, die Schlachtungen eingeschränkt
hätte, ‚wie ‚es schon im Jahre 1906 geschehen war.‘ Trotzdem aber riefen
sie den Beistand der Regierung an, um die Ausfuhr von Gefrierfleisch ‚ein-
zuschränken und auf diese Weise — wie sie sagten — den Ruin der Vieh-
zucht; und‘ "die Verteuerung „des Fleisches zu wverhüten,' die durch die
Handlungsweise des ’Beef-Trusts verursacht werden: sollen.
Ohne für eine der beiden Gruppen Partei ergreifen‘ zu wollen, muß Entwicklungs-
indessen testgestellt werden, daß auch die anglo-argentinischen Gesellschaften ESG
sich: vor: dem’ Eingreifen der Nordamerikaner in ihren geschäftlichen Maß“ frjeranstalter.
nahmen: einzig ‚und ‚allein von dem Bestreben leiten ließen, möglichst g10ße
Gewinne zu- erzielen, ‚ohne dabei auf andere wirtschaftliche Faktoren des
Landes Rücksicht zu nehmen. So mieteten im Jahre‘ 1898: die damals
bestehenden drei Gesellschaften, d.h. die «River Plate Fresh Meat Co.,
Cia. Sansinena de Carnes Congeladas und Las Palmas Produce:Co., die Gefrier-
fleischanstalt- von San. Nicoläs, ‘die den, Betrieb ‚eingestellt »hatte, und
beschlossen, ihn fünf Jahre lang stilliegen zu lassen, um-zu verhindern, daß
irgendeine‘ neue Gesellschaft mit Hilfe desselben den Wettbewerb vergrößere,
trotzdem sie eine Miete: von _15%_ auf ein‘ Kapital von 40000’ £;: d. h-1lährlich
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