Full text: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

annahmen und ein Abkommen unterzeichneten, nach welchem für das 
Jahr! 1912 bis: zum 5. April‘ 1913” die Menge des von jeder. der Gruppen 
auszuführenden Kühlfleisches ‚festgesetzt wurde. Die Nordamerikaner, die 
im freien Wettbewerb im Jahre 1911 66% der Gesamtproduktion von Kühl- 
deisch“: exportiert hatten}: begnügten: sich’ für 1912. mit einem. Anteil won 
584.‘ Trotzdem ging. aber ihre Produktion an Kühlfleisch nicht zurück, 
und das Abkommen brachte auch den Viehzüchtern keinen besonderen 
Schaden, weil: nun auch -die anglo-argentinischen Gesellschaften ihre Aus- 
fuhr‘ von Kühlfleisch bedeutend: verstärkten, so daß schließlich immer noch 
34 421 novillos „Kühlfleischtyp“ mehr geschlachtet wurden Als im Jahre 1911. 
Die «Gesellschaft La: Blanca: teilte im Februar 1913 den übrigen Gesell- Kündigung 
schaften mit, daß sie bei einer Erneuerung des Abkommens das Recht he-"des Abkom- 
anspruche, 50%. mehr‘ zu exportieren, als der ihr: für 1912 ‘zugeteilte Anteil u AD 
betrug, d. h.ı sie verlangte ein Kontingent von 655608 an! Stelle ON kampresia 
437.072 Rindervierteln. Die anglo-argentinischen «Gesellschaften wollten 
dagegen nur ‚eine Erhöhung von 10% einräumen, ‚die bei den Verladungen 
der übrigen: Gesellschaften im Verhältnis in Abzug gebracht werden sollte, 
um den Status quo des verflossenen Jahres im Lande und auf dem englischen 
Markte ‚aufrechtzuerhalten. La Blanca: lehnte diesab: und begann ohne 
jede Einschränkung’ zu exportieren, was die übrigen Gesellschaften erheblich 
schädigte, weil dadurch auf dem englischen Markte ein beträchtlicher Preis- 
sturz des argentinischen Fleisches_ herbeigeführt wurde: aber für Argentinien 
bedeutete der Vorschlag der nordamerikanischen Gesellschaft die Schlachtung 
von 54 634 Tieren mehr als im Jahre 1912, 
Aus’ den «Gesagten geht hervor, daß der Vorschlag der La Blanca. tür 
den :Viebzüchter vorteilhaft war, während ‚der Plan der übrigen Gesell- 
schaften, wenn er angenommen worden wäre, die Schlachtungen eingeschränkt 
hätte, ‚wie ‚es schon im Jahre 1906 geschehen war.‘ Trotzdem aber riefen 
sie den Beistand der Regierung an, um die Ausfuhr von Gefrierfleisch ‚ein- 
zuschränken und auf diese Weise — wie sie sagten — den Ruin der Vieh- 
zucht; und‘ "die Verteuerung „des Fleisches zu wverhüten,' die durch die 
Handlungsweise des ’Beef-Trusts verursacht werden: sollen. 
Ohne für eine der beiden Gruppen Partei ergreifen‘ zu wollen, muß Entwicklungs- 
indessen testgestellt werden, daß auch die anglo-argentinischen Gesellschaften ESG 
sich: vor: dem’ Eingreifen der Nordamerikaner in ihren geschäftlichen Maß“ frjeranstalter. 
nahmen: einzig ‚und ‚allein von dem Bestreben leiten ließen, möglichst g10ße 
Gewinne zu- erzielen, ‚ohne dabei auf andere wirtschaftliche Faktoren des 
Landes Rücksicht zu nehmen. So mieteten im Jahre‘ 1898: die damals 
bestehenden drei Gesellschaften, d.h. die «River Plate Fresh Meat Co., 
Cia. Sansinena de Carnes Congeladas und Las Palmas Produce:Co., die Gefrier- 
fleischanstalt- von San. Nicoläs, ‘die den, Betrieb ‚eingestellt »hatte, und 
beschlossen, ihn fünf Jahre lang stilliegen zu lassen, um-zu verhindern, daß 
irgendeine‘ neue Gesellschaft mit Hilfe desselben den Wettbewerb vergrößere, 
trotzdem sie eine Miete: von _15%_ auf ein‘ Kapital von 40000’ £;: d. h-1lährlich 
D9C
	        
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