Anleihe von 17 Millionen Pesos Gold aufzunehimen, worüber Verhandlungen
mit, verschiedenen Syndikaten schweben.
Der Zweck des Projektes war offensichtlich der, einer. drohenden Mono-
polisierung des Eisenbahnverkehrs in der Provinz Buenos Aires entgegen-
zutreten, die, mit dem Abschluß der. Fusion. der. beiden-großen Bahn-
gesellschaften feste, Formen angenommen hätte. In‘ dem Fusionsprojekt
war nun den Gesellschaften zur Bedingung gemacht worden, ebenfalls ein
Netz von Zweigbahnen in einer Gesamtlänge von 1500'km auszubauen, und
zwar nach den Wünschen der Zentralregierung. Es war mithin zu erwarten,
daß die Provinzialregierung gegen sehr viele der auf diese Weise zur Aus-
führung bestimmten Linien protestieren würde mit der Begründung, daß sie
die Einflußzonen’der in dem Provinzialprojekt vorgesehenen Linien berührten,
und die Austragung ‚des so geschaffenen‘. Kompetenzkonflikts zwischen
nationaler und. provinzialer Gewalt würde die Ausführung vieler wichtiger
Bahnen um, Jahre hinaus verzögert haben. ‚In der Hauptsache aber wurde
dadurch ‚der durch ‚die‘ Fusion bedingte‘ Ausbau‘ der Verbindungslinien
zwischen den‘ Systemen der Süd- und Westbahn hintangehalten, die not-
wendig waren, um das Gebiet. der fusionierten Gesellschaft in seiner vollen
Ausdehnung zu bedienen. Die Fusion hatte damit den größeren Teil ihres
Zwecks eingebüßt und lohnte nicht mehr, ausgeführt zu werden.
Der Entschluß der beiden Gesellschaften war außerdem durch das in Pensionsge-
Vorbereitung befindliche Gesetz, betreffend die Pensionierung der Eisenbahn- BEA Un
beamten, stark beeinflußt worden. Bisher waren die Gesellschaften unter
dem Mitre-Gesetz. von National-, Provinzial- und Munizipalabgaben‘ aller
Art bis zum Ende des Jahres 1946 befreit und hatten vom Reingewinn
nur 3%, abzugeben, die für den Ausbau der Zufahrtswege zu den betreffenden
Bahnlinien verwendet wurden. Die Südbahn hatte zu diesem Zwecke im
Geschäftsjahr 1912/13 78290 £ ausgegeben. Nun sollten nach dem Beschluß
der Deputiertenkammer die Mittel der Pensionskasse seitens der Angestellten
durch eine Abgabe von 5°%/, vom. Gehalt und seitens der Gesellschaften durch
einen Zuschuß in gleicher Höhe aufgebracht werden, soweit letztere auf ihr
Kapital mindestens 4%/, Zinsen zahlten. Außerdem sollte noch der Ertrag einer
Billettsteuer der Pensionskasse zufließen. Im Senat wurde der von den Ange-
stellten und Gesellschaften zu zahlende Beitrag auf 3%, der gezahlten Gehälter
herabgesetzt und an Stelle der Billetsteuer ein Aufschlag von 3%, auf die be-
stehenden Tarife des Güter- und Paketverkehrs gesetzt. Es ist begreiflich, daß
die hierdurch bedingte Erhöhung der Verwaltungskosten gerade im Augenblick
der. beabsichtigten Fusionieruug den Gesellschaften höchst ungelegen kam.
Die vom Pensionsgesetz verursachte Belastung bedeutete außerdem Prinzip der
eine Durchbrechung des im Gesetz Mitre aufgestellten Prinzips der Abgaben- NE IE Ley
freiheit, die den Gesellschaften die sicheren Grundlagen für eine von der Mitre.
Steuergesetzgebung des Landes in keiner Weise zu behindernde ruhige
Entwicklung gewährleisten, sollte. Die Südbahngesellschaft besaß außerdem
noch eine besondere Garantie für ihre Abgabenfreiheit, über die der Vorsitzende
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