80 B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen.
ihre Markbeträge per Kassa regulieren, und nimmt diese auf, bis
sie (zwei Tage später) dort durch die Buchung per oder an Kasse
ausgeglichen werden. (Kontrolle der Kassaein- und -auszah-
lungen aus Devisengeschäften mit Banken am Ort.) Unter der
Kontokorrentspalte ist das Us anceausgleichskonto auf-
genommen zur Verbuchung der Markgegenwerte aus Usance-
geschäften. Es ist erforderlich, um die Markgegenwerte auf das
Skontro der betreffenden Währung zu übertragen, und gleicht
sich aus.
Die Währungs-Primanota-Loro ist bestimmt für alle
Buchungen über Währungskonten-Loro. Sie haben stets das De-
visenkonto als Gegenkonto. Die Inhaber der Loro-Währungs-
konten sind Privatkunden (Handels- und Industriefirmen mit
regem Auslandverkehr) und Inlandsbanken.
Die Guthaben auf Währungskonten-Loro überträgt die Bank
auf ihre Auslandkorrespondenten. Sie stehen dort auf den Na-
men der Bank, jedoch auf Gefahr des Bankkunden. Alle Bu-
chungen, die die Konten dieser Auslandkorrespondenten betref-
fen, .d. h. also die Währungskonten-Nostro, laufen durch die
Währungs-Primanota-Nostro. Auch hier ist das Devisen-
konto das einzige Gegenkonto.
Beide Währungs-Primanoten umfassen sämtliche Währungs-
arten, sind entsprechend untergeteilt und verbuchen alle Devisen-
beträge, ob gehandelt oder nicht gehandelt. (Siehe Fall 5 in der
Loro- und in der Nostro-Primanota und Fall 6 in der Loro-Pri-
manota.)
Die übrige Tätigkeit der Devisenabrechnung, die nicht mit dem
Handel zusammenhängt, erschöpft sich in der Bearbeitung des
zur Gutschrift auf Währungskonto eingereichten Scheck- und
Wechselmaterials, in der Ausschreibung von Auslandsschecks zu
Lasten Währungskonto und in der Erledigung von Kontoüber-
trägen innerhalb der Währungskonten-Loro oder zwischen Loro-
und Nostro-Währung (,Nicht gehandelte Posten“").
Eingereichte Währungsschecks auf die Bank, deren Aussteller
also Inhaber von Loro-Währungskonten sind, werden durch ein-
fachen Übertrag von Währungskonto-Loro auf Währungskonto-
Loro gebucht, wenn der Einreicher ebenfalls Währungskonto bei
der Bank unterhält. Andernfalls erhält der Einreicher + meist
Inlandsbanken, die den Einzug für ihre Kunden besorgen ~ den
Währungsbetrag in Form eines Auslandssschecks unter Abzug von
Umtauschprovision.