mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 151
den Kern ihres selbstherrlichen Bestandes an den Staat hingeben
mußte, als die Welt wirtschaftlich immer größer wurde, . . . da
verloren auch die Zünfte ihren idealen Untergrund.“
Es wird kein Zufall sein, daß gerade auch Droysen auf die
Sonderstellung der mittelalterlichen Stadt aufmerksam geworden
ist, da er sich zur Aufgabe gestellt hatte, das Aufkommen
des Territoriums, das die Stadt in wichtigen Aufgaben ablöste,
zu schildern.
Aus Schönberg's') Abhandlung (1867) seien folgende Sätze
(S. 14 ff.) angeführt: „Das Mittelalter kennt keine, verschiedene
Produktionsorte und Produtktionskreise umfassende, Gesamtwirtschaft,
keine National- oder Volkswirtschaft im heutigen
Sinne; wir finden in ihm nur Stadtwirtschaften und daneben,
aber ohne einheitlichen Zusammenhang, Einzelwirtschaften.
Jede Stadt, und außerhalb der Städte gab es kaum einen Ort,
an dem Fabrikate produziert, d. h. Rohstoffe zu andern Tauschwerten
verarbeitet wurden, war ein besonderer und in sich abgeschlossener
Wirtschaftsorganismus, der in sich selber nach seinen
besonderen Verhältnissen die Produktion, Verteilung und Konsumtion
der Güter, die Preise und den Absatz regelte. Die geringen
Verkehrsmittel, die wenigen, noch dazu höchst unsicheren
und gefährlichen Transportstraßen, die bei dem Mangel der
produktiven, selbständig werbenden Kraft des Kapitals schwer
durchzuführende Großindustrie machten schon die Entstehung
des modernen Zustandes der Gesamtproduktion über das Stadtgebiet
hinaus zur. Unmöglichkeit. Aus der wirtschaftlichen wie
politischen Selbständigkeit und Abgeschlossenheit der Städte
erklärt sich auch die Möglichkeit und Durchführbarkeit der von
der heutigen so völlig verschiedenen wirtschaftlichen Politik
der Stadtobrigkeit.“
Mit Schönberg's Abhandlung war die nötige Klarheit über
den Begriff der Stadtwirtschaft hergestellt. Jm Jahre 1868
hat dann Gierke in seiner „Rechtsgeschichte der deutschen Ge-!)
Gegen die Ansicht, daß Schönbergs Anschauung von der Stadtwirtschaft
von Lassalle stamme, s. meine Bemerkungen in den Jahrbüchern
f. Nationalökonomie 106. S. 668.