Full text: Werke und Schriften bis Anfang 1844 (1,2.1930)

Fin Artikel der Mannheimer Abendzeitung über Marx 
(28. Febr. 1843. Nr. 43) 
888 Köln, 25. Febr. Das Publikum wird seit einiger Zeit durch die 
verschiedensten Blätter brockenweise mit Notizen über das äußere Unter- 
nehmen der „Rhein. Zeit.“, über Redaktion, Aufsichtsrat und Geranten 
behelligt, bekommt Reden zu lesen, welche in der Versammlung der Ak- 
tionäre entweder gar nicht oder doch ganz anders gehalten wurden und 
quält sich in Vermutungen aller Art über Persönlichkeiten herum, ohne 
»ben mehr zu tun, als im Dunkeln zu tappen. Da nun Ihre Zeitung bisher 
sine rühmliche Ausnahme im Punkte der Wahrhaftigkeit machte, so will / 
ich auch gerade ihr die nachfolgenden statistischen Notizen zuwenden. 
Zum aktiven Personale der Rheinischen Zeitung gehören: 1) ein ver- 
antwortlicher Redakteur, 2) zwei Geranten, 3) ein 
Aufsichtsrat, 4) die Redaktion. 
1) Der verantwortliche Redakteur ist der Buchhänd- 15 
ler Renard, dessen Namen bekanntlich unter dem Blatte steht. 
2) Die beiden Geranten sind der Rentner Oppenheim und 
der Assessor Jung. 
3) Der Aufsichtsrat besteht aus den Doktoren Claessen, 
Stucke und Thome, praktischen Ärzten; Bürgers, Assessor, 
Mayer und Fay, Advokaten; Haan, Kaufmann, Schenk, 
Notar, Son ore, Lieutenant außer Diensten und Rentier. 
4) Die Redaktion wird von den drei Doktoren Marx, Rave und 
Heß besorgt; eigentlicher Redakteur ist Dr. Marx; Dr. Rave 
besorgt Übersetzungen; Dr. Heß redigiert von Paris aus den französi- 25 
schen Artikel, er ist bekanntlich Verfasser der „Triarchie“. 
Dr. Marx ist wohl derjenige der Redaktoren, welcher dem Blatte die 
»ntschiedene Färbung gab, er ist ein Freund Bruno Bauers, mit dem 
sr früher in Bonn ein philosophisch-theologisches Journal herausgeben 
wollte, das auf dem Standpunkte der Bauerschen Kritik der Evangelien # 
stehen sollte und den Titel: „Archiv des Atheismus“ führen sollte. Von 
Marx rührten noch vor seinem Antritt der Redaktion her: die Aufsätze über 
den sechsten rheinischen Landtag, einer über „Preßfreiheit“, der 
andere über das „Holzdiebstahlgesetz“. Die Leser dieser 
längeren Artikel erinnern sich noch gar wohl des scharfen incisiven Ver- # 
standes, der wahrhaft bewunderungswürdigen Dialektik, womit der Ver-
	        
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