Die Hauptversammlung in Köln.
itte September 1889 hat der Bund für Bodenbesitz-NM
N in Köln seine zweite Hauptversammlung
abgehalten, die unter dem Vorsitz von Dr. med. Heinrich
Wehberg stattgefunden hat. Flürscheim hat über die Entwicklung
des Bundes Bericht erstattet, dessen Mitgliederzahl
auf 204 gestiegen war, und hat Mitteilung über den
Verlauf des internationalen Kongresses in Paris gemacht.
Als nächstes Ziel bezeichnete er die steuermäßige
Einziehung des städtischen Grundrentenzuwachsses, die
schon von Adolph Wagner verlangt worden sei. Heute
machten die Städte Schulden, um mittels der davon bezahlten
Verbesserungen die Grundrente der Privateigentümer
zu erhöhen.
Ich hatte schon gleich nach der Gründung des Bundes
meinen Anschluß erklärt und habe an der Versammlung
in Köln teilgenommen. Im Laufe der Verhandlung
konnte ich auf das vorgehen der Hansestadt Hamburg
aufmerksam machen, die für den neuen Freihafen ein
ganzes Stadtviertel enteignet hatte. Der Senat hatte
das enteignete Terrain nicht wieder an Private verkauft.
Er hatte mit einer Baugesellschaft einen Vertrag abgeschlossen,
der ihm die steigende Grundrente sicherte. Der
Staat ist Eigentümer des Bodens geblieben. Die Gebäude
gehören der Gesellschaft. Die Reinerträge werden
zwischen dem Staat und der Baugesellschaft im Verhältnis
von 5 : 3 geteilt. Nach 15 Jahren war dem Staat das
Recht vorbehalten worden, sämtliche Aktien der Gesellschaft
zu den im voraus festgesetzten Preisen zu erwerben.
Der Vertrag, der darüber abgeschlossen worden ist, ist
später auf meine Veranlassung im Jahrbuch der Bodenreform
(1905 S. 110) veröffentlicht worden.
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