Steuerzahler bedeutende Kosten auferlegt, während fast einzig die
umliegenden Grundbesiter einen Wertzuwachs ihres Grundeigentums
genießen, der oft noch höher ist, als die Kosten der Besserungen,
welche ihn schufen.
Hierin liegt nicht nur eine große Ungerechtigkeit in der Besteuerung
inbezug auf den Grundsatß von Leistung und Gegenleistung,
sondern auch ein Stück des großen sozialen Problems, zu
dessen friedlicher Lösung am besten beigetragen werden kann, wenn
solche Gelegenheiten benußt werden, um der Aneignung von ausschließlich
durch die Natur und die Gesellschaft geschaffenen Werten
seitens einzelner Monopolisten entgegenzutreten. Denn daß
in diesen Bodenmonopolen, welche den Fundus zum Gegenstand der
maßlosesten und ssselbstsüchtigsten Ausbeutung und Spekulation
machen, tatsächlich die Hauptquelle der sozialen Frage beruht, diese
Tatsache wird bei dem derzeitigen Stande der Sozialwissenschaft
und Volkswirtschaftlehre einer auch durch die eigene tägliche Praxis
so unterrichteten hohen Behörde gegenüber, wie es der Magistrat
der Haupt und Residenzstadt Berlin ist, heute wohl nicht mehr einer
weiteren Darlegung bedürfen.
. Die hohe Behörde würde sich daher nicht nur ein großes Verdienst
um die Steuerzahler der Stadt erwerben, wenn sie die Jnitiative
zu einer Reform in besagter Richtung ergriffe, sondern sie
würde auch damit einen wichtigen Schritt vorwärts tun in der Richtung
einer grundlegenden und zwar denkbarst gesunden Sozialreform.
Diese Jnitiative würde wohl am besten in der Weise ergriffen,
daß der Magistrat von der Regierung die Ausarbeitung
eines Geseßentwurfes sowie desssen Vorlage an den Landtag erbittet,
welcher den Staats- und Gemeindeverwaltungen die Pflicht
auferlegt, bei aus. öffentlichen Mitteln gemachten Besserungen,
welche nachweislich den Grundwert von privaten Grundstücken erhöhen,
die letzteren im Verhältnis des ihnen zufallenden Rentenzuwachses
zur Tragung der durch die Besserung entstandenen Kosten
heranzuziehen.
Der verehrliche Magistrat würde sich bei einem solchen Schritte
durchaus nicht mehr auf unbetretenem Boden befinden; denn der
County Council Londons, dessen Befugnisse ungefähr den seinigen
entsprechen, hat bereits einen ähnlichen Schritt getan. Belehrt durch
den großen Fehler, der früher begangen worden ist, als die Themsequais
mit ungeheuren Kosten aus öffentlichen Mitteln hergestellt
worden waren, ohne daß man die umliegenden Grundbesiter heranzog,
deren Grundwerte um eine die Kosten der Anlage weit über-4
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