Full text : Leistung und Wert

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glichen. Ist ein Monat eingetragen, so wird durch eine Abstimmung
(die Probe- oder Monatsbilanz der Praxis) geprüft, ob die Solleintragungen
 mit den Habeneintragungen die gleiche Summe ergeben.
Das Kassakonto der Bilanzrechnung wird an Hand des Bargrundbuches
 oder des Kassabuches auf seine Übereinstimmung geprüft.
Von Zeit zu Zeit muß durch Auszüge aus der Fremdrechnung (bzw.
der’Kunden-, Lieferer-, Bankrechnung) die Richtigkeit der entsprechenden
 Konten der Bilanzrechnung geprüft werden. Auch die Konten
 der nicht in Bar bestehenden Zahlungswerte müssen mit den Bestandnachweisungen
 ‚der Buchhaltung des Leistungsgegenstandes
verglichen werden.
            
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