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597 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. erworben, und Iheilweise zur Benutzung als
Gartenland überwiesen; 1 Morgen in Kolzig blieb behufs Ert Heilung
des Unterrichts in der Obstkultur reservirt. Für die sämmtlichen Schul
systeme wurden die Lehrer theilweise zunächst nur interimistisch ange
stellt. Bei ihrer definitiven Uebernahme Seitens der Stiftung erhiel
ten sie einen Gehalt von jährlich 200 Thlr. (der vom 1. Zannar 1850
ab auf 250 Thlr. erhöht wurde), freie Wohnung, Gartennutzung und
je 12 Klaftern Holz. Die Gemeinden geben zur Unterhaltung der
Schulen und Lehrer Nichts. Die Stiftung beschafft sämmtliche Erfor
derniste, sorgt für gute Unterrichtsmittel und gewährt den armen Kin
dern die nöthigen Lernmittel. Die Kolziger Schulkastc hat einen Ren
danten (Pastor Au mann), dem ein Kontroleur zur Seite steht. Die
Kasse wird nach der vorgeschriebenen Instruktion und in Gemäßheit
des auf drei Jahre festgestellten Etats verwaltet. Die nöthigen Geld-
Summen werden nach dem vorhandenen Bedürfniß durch den Rendan
ten bei der Regierungs-Jnstituten-Hauptkasse zu Breslau erhoben, und
legt Letzterer über die Verwendung alljährlich Rechnung.
Kombinirter Beckum-Ahlenscher Kloster-Fonds.
Ein bei der Regierung zu Arnsberg verwalteter, für katholische Kir
chen- und Schulzwecke bestimmter Fonds mit einer jährlichen Einnahme
von 4131 Thlr.
Kommnnal-LehrerVerein zu Berlin.
Im Jahre 1849 begründet, bezweckt er die Fortbildung seiner Mit
glieder, verfolgt gesellige Zwecke, veranstaltet Sammlungen zu Weih-
nachts-Bescheeruttgen für arme Kinder und giebt zum Besten der lctztcrn
Schriften heraus.
Kompsches Vermächtnis; zu Pingsheim (Euskirchen),
von den Kompfchen Eheleuten herrührend. Sie vermachten 1847 ihren
Jmmobiliar-Nachlaß — bestehend in einem schuldenfreien Landgute im
Werthe von etwa 32,000 Thlr. — der Kirche, der Schule und den
Armen daselbst, indem sic bestimmten, daß von dem Pacht-Ertrage des
Guts — welches die Testirer noch kurz vor ihrem Ableben gegen einen
Pachtzins von jährlich 400 Thlr. auf 99 Jahr in Erbpacht ausgethan
hatten — die Kirche ļļ, die Schule und die Armen jede şģ beziehen
sollten.
Konfirmanden Haus zu Bäslack (Nastenburg).
In demselben werden Kinder, welche wegen Armuth, Mangel an den
gesetzlich erforderlichen Schulkcnntnissen oder aus ähnlichen Gründen
zur Zeit der Einsegnung in Gefahr stehen, der evangelischen Kirche ver
loren zu gehen (indem ihre Angehörigen sie wegen der ohne Schwie
rigkeit zu erlangenden Einsegnung der kathol. Kirche zuführen), dem
evang. Glaubensbekenntnisse dadurch erhalten, daß ihnen Obdach, Pflege,
Kleidung, Unterricht und Einsegnung unentgeltlich gewährt wird. Der
Unterricht wird durch einen angestellten Lehrer und durch den Orts-
Geistlichen ertheilt. Die jährlichen Kosten der Anstalt mit 5—600