Full text: Leistung und Wert

IS — 
um damit Geschäfte zu machen, sondern um Geld verzinslich an- 
zulegen. Handelswert sind die Zinsen, vermindert um die Kaufs- 
und Verkaufskosten und etwaigen Kursverlust, vermehrt um 
etwaigen Kursgewinn. . 
Die Bank schreibt Gebhardt am 1. Nov. die Zinsscheine der 
Papiere gut. 
Karl Gebhardt, Kassel ‘=... . P Haben 
Vereinsbank, Kassel 1 Soll 
Coupons pr. 1. 11. von deponierten M. 12 000.— 4% X- 
Staatsanleihen V M. 240— 
Gebhardt läßt die Papiere am 1. Februar des nächsten Jahres 
verkaufen. 
Karl Gebhardt, Kassel... DS Haben 
Vereiusbank, Kassel eh er ee en RR Soll 
M. 12 000.— 4% X-Staatsanl. ä 100.20 M. 12 024.— 
4% Zinsen vom 1. November 120 Tage 160.— 
M. 12.184.— 
Courtage Van E M. 6.:— 
Provision Ü DS 6.10 1210. 12 171.90 
val. 2. Februar. 
Gebhardt hat also an Zinsen eingenommen M. 240 + 160 weniger 
M. 120.— + 48.20 = M. 231.80. Die Kaufs- und Verkaufskosten mit 
M. 24.20 und der Kursrückgang von M. 24.— mußten bezahlt werden, 
um die Zinsen zu erzielen. Die Papiere, als Zahlungswert aufgefaßt, 
sind auf beiden Seiten gleich zu setzen, M. 12 000.— oder M. 12 048.— 
Wurden Aktien gekauft, um damit zu spekulieren, so muß man sie 
als Handelswerte betrachten. 
Zinsen. Hat der Kaufmann nicht genügend Geld für seine 
Werbungsgeschäfte, so muß er die Benutzung fremden Geldes kau- 
fen und dem Gelddarleiher, in der Regel einer Bank, bei Halbijahres- 
schluß Zinsen, Provision und Porti bezahlen. 
Vereinsbank, ‘Kassel 229. S ur Haben 
Karl Gebhardt, Kassel er Soll 
für It. Rechn.-Abschl. pr. 31. 12. zu zahlende 
5%‘ Zinsen En a er ea Mi 109,00 
%“.% Provision v. M. 150 000.— 2 Ka 375. 
Porti und Spesen . . ; 9.60 7 1490.— 
Die Provision, für den Bankier Handelswert, Arbeitsverdienst, 
hat der Kreditnehmer als Beschwerung der Zinsen zu betrachten. 
Solche Borgzinsen gehören für den Nichtbankier nicht eigentlich zu 
den Handelswerten des werbenden Geschäfts, da das erborgte Geld 
werbende Geschäfte erst ermöglichen soll. Zinsen sind nachbezahl- 
ter Geldnutzungswert. Dem gegenüber ist 
Diskonto (wörtlich = Abzug) vorausgezahlter Geldnutzungs- 
Wert. Diskonto wird gezahlt beim Umtausch eines später fälligen 
Zahlungsmittels in ein bares. Gebhärdt hat einen Wechsel von 
10 000 Mark, der drei Monate läuft, und will dafür bares Geld. Die 
Bank hat 10.000 Mark in Bar und ist geneigt, mit ihm zu tauschen, 
WENN er ihr die Zinsen vergütet, die die Bank mit ihrem Gelde in den 
drei Monaten würde machen können. Gebhardt ist dies recht.
	        
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