fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

8. Amerikanisches Schulwesen. 
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Hand in Hand mit dem Besuch der Schule durch die Kinder aller Stände und 
aller Schichten geht eine Opserwilligkeit für die Schule seitens der Staaten und der 
Gemeinden, ein Bildungsstreben in allen Teilen des Volkes, denen man seine Be 
wunderung nicht versagen kann. Daß für die öffentlichen Bibliotheken, Museen, 
Universitäten u. dgl. ganz großartige Opfer von einzelnen reichen Leuten gebracht 
werden, ist bekannt; aber auch die Gemeinden selbst wenden an ihre Schulen und ihr 
Schulwesen große Mittel und suchen ihren Stolz darin, sagen zu können, daß ihr 
Schulwesen auf der Höhe stehe und das der Nachbargemeinden oder der Nachbar 
staaten überflügelt habe. . . . 
Geleitet wird das Schulwesen in den einzelnen Staaten und Gemeinden von 
dem School Board, der ungefähr den Schuldeputationen unserer größeren Städte 
entspricht, nur daß seine Befugnisse sehr viel weiter gehen. Er ist eine ganz selbständige 
Körperschaft — neben dem allgemeinen Verwaltungskörper —, stellt selbständig seine 
Einnahmen und Ausgaben fest, stellt Lehrer an und entläßt sie, bestimmt Lehrpläne, 
kurzum, besitzt die gesamten Befugnisse, die bei uns in die verschiedensten Instanzen 
verteilt sind. Dieser School Board kennt im Gegensatz zu der sonst für alle öffent 
lichen Ämter geltenden Praxis der Bezahlung nur unbezahlte Mitglieder. Die Mit 
gliedschaft ist Ehrenamt und wird von den besten, tüchtigsten Kräften der Gemeinden 
gern gesucht; die Amerikaner erklärten mir daher wiederholt, ihre School Boards 
seien die besten Behörden, die das Land besitze. Die Mitglieder des School Board 
werden, wie alle öffentlichen Beamten, von den stimmberechtigten Bürgern gewählt, 
und dadurch ist die Möglichkeit geboten, wenn die Geschäftsführung aus irgendwelchen 
Gründen nicht gefällt, Abhilfe zu schaffen. 
Der School Board stellt die technischen Beamten an, einen tüchtigen erprobten 
Schulmann (nicht einen Juristen oder Pastor) als obersten Schuldirektor, dem das 
sonst erforderliche Hilfspersonal von Inspektoren, Sekretären usw. zur Seite steht. 
Man findet als technische Leiter des Schulwesens in den größeren Städten fast durch 
weg Schulmänner, die den Ruf besonderer Tüchtigkeit genießen, und da der Amerikaner 
überall dem richtigen Prinzip folgt, tüchtige Leute nicht durch zu viel Vorschriften 
einzuengen, sondern ihnen zur freien Entfaltung ihrer Ideen Spielraum zu geben, so 
ergibt sich hieraus eine rege Vielseitigkeit und Erprobung neuer Ideen, die, meist 
aus erfahrenen Köpfen stammend, eine ganze Reihe von Fortschritten ermöglichen 
und herbeiführen. . . . 
Der Unterricht der Kinder umfaßt in den ersten 8 Schuljahren ungefähr das 
selbe, was eine gute, 6—8stufige deutsche Volksschule lehrt. In den ersten 4 Schul 
jahren werden gelehrt: Lesen, Schreiben, Rechnen, Zeichnen, Singen, Turnen; in den 
nächsten Schuljahren treten hinzu: Geographie, Geschichte, Geometrie, Astronomie, 
Deutsch, Französisch (oder Spanisch), Italienisch, Buchhaltung. Dabei wird zwar in 
den einzelnen Städten durchweg nach dem von der Schulbehörde festgestellten Lehr 
plan gearbeitet, es ist aber, wie schon erwähnt, dem einzelnen Prinzipal Freiheit 
gegeben, nach der oder jener Richtung hin seine eigenen Ideen zu verfolgen. Der 
Schuldezernent beobachtet solche Eigenheiten natürlich, würde auch eingreifen, wenn 
er Bedenken hat, doch überwiegt die Neigung, einer tüchtigen Persönlichkeit Spiel 
raum zu geben, während bei uns jede Abweichung von der Vorschrift streng verpönt 
ist. Die Leistungen der Kinder fand ich fast überall recht erfreulich, besonders Tüch 
tiges wurde in allen amerikanischen Schulen im Zeichnen geleistet. . . . 
Faßt man die ganze Unterrichts- und Erziehungsmethode ins Auge, fo kann sie 
in bezug auf Gründlichkeit und systematische Ordnung den Vergleich mit unsern guten 
Schulsystemen nicht aushalten. Der Amerikaner bildet für das praktische Leben, die 
Gründlichkeit und Vollständigkeit ist ihm nebensächlich, wenn der Junge nur das 
lernt, was er nachher im Leben braucht. Außerdem verlangt er, daß die Rücksicht
	        
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