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lastet wird. Indem der Gutschrift keine Leistung zu Grunde liegt,
fehlt ein Gegenstand derselben. Verlust ist Entgang von Werten, ist
Minderung der Kapitalsubstanz, ist daher dem Kapitalkonto zu be-
lasten. Die Buchhaltung bedient sich dazu eines Zwischenkontos.
Dies kann das Ertragskonto nicht sein: es ist untergegangenes Kapi-
tal, und durch die Buchhaltung auf Ertragskonto würde ebenso viel
tatsächlich eingegangener Ertrag rechnungsmäßig verschwinden.
Es können auch Verluste anderer Art eintreten: Durch Untergang
von Werten infolge von Feuer oder Veruntreuung, durch Abgabe
von Handelswerten zu außerordentlich verlustbringenden Preisen
usw. Es müßte daher zur Aufnahme solcher Fälle ein besonderes
Verlustkonto eingerichtet werden, zu dessen Lasten die in Frage
kommenden Konten erkannt werden. Indessen sind Verluste der
letzteren Art selten, Verluste durch Zahlungsausfälle treten da-
gegen häufiger auf, man kann sich daher auf ein Zahlungswerte-
Ausfallkonto, kurz Ausfallkonto genannt, beschränken, dem auch
Fehlbeträge bei Aufnahme des Geldes belastet werden, während
man eintretendenfalls die andern Verluste auf eigens dafür errich-
tete Konten verbucht. Dem Verlust entgegengesetzt ist der Gewinn,
die Entstehung eines Kapitalzuwachses, ohne daß eine werbende
anschaffende Leistung gegenübersteht. Gewinn liegt vor, wenn eine
Schenkung erfolgt, ein zum Kapital gehörendes Anlehenslos mit
einem Treffer gezogen wird, inländische Münzen einen den Nenn-
wert des papiernen Zahlungsmittels vielfach übersteigenden Wert
erlangen, zu Handelswerten werden, auch wenn Waren zu den
Werbungswert außerordentlich übersteigenden Preisen verkauft
werden. Hieraus ergibt sich entweder ein allgemeines Konto der
Gewinne oder es werden den einzelnen Gewinnquellen besondere
Konten eingeräumt.
Es erweitern sich somit die Möglichkeiten der Erträgnisse und
ihres Gegenteils zu folgendem Bilde:
Abgang Zuwachs
Fehlertrag im laufenden Betrieb Reinertrag des laufenden Betriebs
Borgzinsen Leihzinsen
Ausfall an Zahlungswerten Zweigbetrieb
Verluste an bestimmten Handels- Beteiligung an anderen Unter-
werten nehmungen
Gewinne verschiedener Art
Erträgnisse aus Haus und anderen
dem Unternehmen nicht dienenden
Kapitalteilen
Auch das Konto der Entgeltleistungen läßt eine Zer-
legung in verschiedene Konten zu, wenn auch, wie es in der Natur
des Gegenstandes der Entgeltleistung, der Zahlungswerte, liegt, in
beschränkterem Maße. In erster Linie ergibt die Zerlegung das Konto
der baren Leistungen, das Kassakonto genannt. Als Bar werden meist
wegen der raschen Greifbarkeit und der größeren Bequemlichkeit hal-
ber auch die bei der Reichsbank oder anderen Verrechnungstanstalten