Full text: Leistung und Wert

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lastet wird. Indem der Gutschrift keine Leistung zu Grunde liegt, 
fehlt ein Gegenstand derselben. Verlust ist Entgang von Werten, ist 
Minderung der Kapitalsubstanz, ist daher dem Kapitalkonto zu be- 
lasten. Die Buchhaltung bedient sich dazu eines Zwischenkontos. 
Dies kann das Ertragskonto nicht sein: es ist untergegangenes Kapi- 
tal, und durch die Buchhaltung auf Ertragskonto würde ebenso viel 
tatsächlich eingegangener Ertrag rechnungsmäßig verschwinden. 
Es können auch Verluste anderer Art eintreten: Durch Untergang 
von Werten infolge von Feuer oder Veruntreuung, durch Abgabe 
von Handelswerten zu außerordentlich verlustbringenden Preisen 
usw. Es müßte daher zur Aufnahme solcher Fälle ein besonderes 
Verlustkonto eingerichtet werden, zu dessen Lasten die in Frage 
kommenden Konten erkannt werden. Indessen sind Verluste der 
letzteren Art selten, Verluste durch Zahlungsausfälle treten da- 
gegen häufiger auf, man kann sich daher auf ein Zahlungswerte- 
Ausfallkonto, kurz Ausfallkonto genannt, beschränken, dem auch 
Fehlbeträge bei Aufnahme des Geldes belastet werden, während 
man eintretendenfalls die andern Verluste auf eigens dafür errich- 
tete Konten verbucht. Dem Verlust entgegengesetzt ist der Gewinn, 
die Entstehung eines Kapitalzuwachses, ohne daß eine werbende 
anschaffende Leistung gegenübersteht. Gewinn liegt vor, wenn eine 
Schenkung erfolgt, ein zum Kapital gehörendes Anlehenslos mit 
einem Treffer gezogen wird, inländische Münzen einen den Nenn- 
wert des papiernen Zahlungsmittels vielfach übersteigenden Wert 
erlangen, zu Handelswerten werden, auch wenn Waren zu den 
Werbungswert außerordentlich übersteigenden Preisen verkauft 
werden. Hieraus ergibt sich entweder ein allgemeines Konto der 
Gewinne oder es werden den einzelnen Gewinnquellen besondere 
Konten eingeräumt. 
Es erweitern sich somit die Möglichkeiten der Erträgnisse und 
ihres Gegenteils zu folgendem Bilde: 
Abgang Zuwachs 
Fehlertrag im laufenden Betrieb Reinertrag des laufenden Betriebs 
Borgzinsen Leihzinsen 
Ausfall an Zahlungswerten Zweigbetrieb 
Verluste an bestimmten Handels- Beteiligung an anderen Unter- 
werten nehmungen 
Gewinne verschiedener Art 
Erträgnisse aus Haus und anderen 
dem Unternehmen nicht dienenden 
Kapitalteilen 
Auch das Konto der Entgeltleistungen läßt eine Zer- 
legung in verschiedene Konten zu, wenn auch, wie es in der Natur 
des Gegenstandes der Entgeltleistung, der Zahlungswerte, liegt, in 
beschränkterem Maße. In erster Linie ergibt die Zerlegung das Konto 
der baren Leistungen, das Kassakonto genannt. Als Bar werden meist 
wegen der raschen Greifbarkeit und der größeren Bequemlichkeit hal- 
ber auch die bei der Reichsbank oder anderen Verrechnungstanstalten
	        
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