— 03) —
Dieses Verfahren eignet sich für Fälle, wo der Zweigbetrieb
eine Verkaufsniederlage oder ein vom Großverkauf abgezweigter
Kleinverkauf ist. Die Aufwandskosten, kaufmännische Arbeit werden
vom Haupthause bestritten und dem Eigenkonto „Zweigbetrieb“
belastet. In den Fällen 2 und 3 braucht der Zweigbetrieb keine Eigenrechnung
zu führen.
Große Unternehmungen mit vielen Niederlassungen werden die
Geschäfte aller Betriebe und die Ergebnisse derselben in einer zentralen
Buchhaltung zusammenfassen.
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