Full text : Das Ich und der Staat

V. Überstaatliche Bindungen des Jchs 1z3
eine befriedigende Antwort abhängig vom persönlichen Verhalten des
Ichs. Um den Preis des Gehorsams nimmt die römisch-katholische
Kirche dem Ich die ganze Verantwortung ab, während der Protestantismus
 dem Ich die ganze Verantwortung aufbürdet.
Das Ziel der römisch-katholischen Lebensform ist die Erziehung
des Ichs zum Gläubigen, das Ziel der protestantischen die Erziehung
des Ichs zur Persönlichkeit.
Daraus folgt ohne weiteres die bessere Eignung der protestantischen
 Kultur als Nährboden für Führernaturen wie Kant und
Lessing, Schiller und Fichte, Stein und Bismarck, den Großen
Friedrich nicht zu vergessen; folgt aber auch die Überlegenheit der
römischen Kirche als Organisation, ihre Macht über die Massen
ist naturgemäß stärker als die des Protestantismus. Und ein Gefühl
 mangelnden Selbstvertrauens hat den kirchlichen Protesstantismus,
 gerade auf deutschem Boden, vielfach auf die Wege des
Staatskirchentums getrieben. Gleichwohl stehen die Abhängigkeiten,
wozu das Staatskirchentum notwendig führt, in unlösbarem Widerspruch
 zur „„Freiheit eines Christenmenschen““, zur persönlichen
Verantwortlichkeit des Ichs vor seinem Gott, die die Grundlage
des Protestantismus ist.
Im Verhältnis zum Staate drückt sich das so aus: die römische
Kirche, die mit dem Staate verhandelt, tritt ihm als Fordernde gegenüber,
 die protestantische, die das gleiche tut, als Schutzbedürftige.
Jedes Zugeständnis, das der Staat beiden religiösen Lebensformen
äußerlich gleichartig macht, wirkt demgemäß auf jede von beiden
anders. Und da doch die Angehörigen der Kirche zugleich Bürger
des Staates sind, so kann auch die Rückwirkung solcher Zugeständnisse
 auf den Staat nicht die gleiche sein.
Die römische Kirche kann, ihrer Natur nach, keine protestantische
Kirche je als gleichberechtigt, als „Schwessterkirche‘““ anerkennen.
Sogar dem Zentrumsführer Windthorst ist es schlecht bekommen,
als er sich, in einer Rede im Abgeordnetenhause, einmal den Ausdruck
 „„Schwessterkirche““ hatte entschlüpfen lassen. Die römische
Kirche muß eben allzeit den Anspruch erheben, ,,die“ christliche
Kirche zu sein ~ oder, nach Überwindung vorübergehender Erfolge
der Ketzerei, wieder zu werden. Jedes Zugeständnis also, das der
Staat in seinem Machtbereiche beiden religiösen Lebensformen gleich-1

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