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Idyllische, das von jeher mit der Heimarbeit verbunden
schien. Dem gegenüber ist zu beachten,
daß nur der Schritt von der idyllischen Kleinarbeit
zur raschen, genauen und billigen Fabrikproduktion
die Industrie vor dem Untergang rettete, der
infolge der Konkurrenz des Auslandes drohte. Das
zeigt die Geschichte der Spinnerei und Weberei und
der Uhrenindustrie. Die Arbeit ist in den Fabrikräumen
überdies der Gesundheit zuträglicher, als in
den meisten Arbeitsräumen der Hausindustrie. Das
ist vor allem der eidgenössischen Fabrikgesetzgebung
seit 1876 zu danken. Sie enthält zum Wohl der
Arbeiter Vorschriften über Größe, Beleuchtung,
Lüftung und Schutzeinrichtungen der Arbeitsräume;
sie gestattet die Nachtarbeit und die Sonntagsarbeit
nur in Ausnahmefällen; die tägliche Arbeitszeit
darf in den Geschäften, die der Fabrikgesetzgebung
unterstellt sind, 11 Stunden, an Vorabenden von
Sonn- und Feiertagen 10 Stunden nicht übersteigen;
Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht zur
Fabrikarbeit verwendet werden. Für die Hausarbeit
gelten diese Schutzbestimmungen nicht. Da
wird häufig in zu kleinen, schlecht gelüfteten und
ungenügend hellen Räumen gearbeitet, ganz zu
schweigen von den feuchten Stickerei- und Webkellern
des St. Galler Industriegebietes. Anhaltende
Nachtarbeit, bei dringenden Aufträgen üblich, erschöpft
frühzeitig die Kräfte. Wenn die Arbeitsstelle
gleichzeitig als Wohnraum dienen muß, so
leidet darunter die Gesundheit der ganzen Familie.
Die Großindustrie entzieht den Arbeiter seiner
Familie und mindert so das Gefühl der engen Zusammengehörigkeit.
Es gilt als größter Vorzug der
Heimarbeit, daß der Vater im Familienkreis bleibt
und bei der Erziehung der Kinder mitwirken kann.
Dem steht als schwerer Nachteil gegenüber, daß
gerade in der Hausindustrie bei dem Mangel an