gegen eine Reichsmark umzutauschen, Das Kapital der Reichs-
bank soll mindestens 300 Millionen, höchstens 400 Millionen
Reichsmark betragen, Die Bank wird verwaltet durch das Reichs-
bankdirektorium, dessen Präsident und Mitglieder sämtlich
Deutsche sind. Daneben ist ein aus 14 Mitgliedern bestehender
Generalrat gebildet. Er besteht zur Hälfte aus Deutschen. Die
andere Hälfte setzt sich aus je einem britischen, französischen,
italienischen, belgischen, amerikanischen, holländischen und einem
schweizerischen Mitglied zusammen, Den Vorsitz im Generalrat
führt der Präsident des Reichsbankdirektoriums. Der Generalrat
hat mit der eigentlichen Verwaltung der Bank nichts zu tun. Er
ernennt den Präsidenten und den Kommissar, der ein Ausländer
sein muß, und faßt Beschluß über alle Vorschläge, die ihm von
dem Präsidenten und dem Kommissar gemacht werden. Der
Kommissar hat im wesentlichen darauf zu achten, daß die gesetz-
lichen Vorschriften über die Notenausgabe und über ihre Deckung
durch Gold innegehalten werden,
Alle Noten der Reichsbank müssen den Stempel des Kom-
missars tragen, Sie sind regelmäßig mit mindestens 40 Prozent
in Gold oder Devisen zu decken, davon muß mindestens drei-
viertel Gold sein, Die Deckung kann nur durch Beschluß des
Generalrats herabgesetzt werden, In diesem Fall ist eine Noten-
steuer an das Reich zu zahlen,
Der Geschäftskreis der Bank ist der einer zentralen Noten-
bank und deckt sich im allgemeinen mit den Aufgaben der
früheren Reichsbank, Die Bank darf dem Reiche nur bis zu
100 Millionen Reichsmark und höchstens auf drei Monate Kredit
gewähren, der am Ende des Geschäftsjahres stets abgedeckt sein
muß, Bei der Reichsbank ist ein Sonderkonto für die Reparations-
zahlungen eingerichtet, dessen Guthaben ohne Zustimmung der
Bank die Summe von zwei Milliarden Reichsmark nicht über-
steigen darf,
Die Noten der Bank sind grundsätzlich in Gold einlösbar. Die
Einlösung ist jedoch ausgesetzt, bis sie von dem Reichsbank-
Direktorium und dem Generalrat übereinstimmend beschlossen
werden wird,
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