482 Die wirtschaftliche Einstellung der öffentlichen Verwaltung.
Kammern beruht vielmehr darin, daß in ihr die führenden Wirtschafts-
kräfte unmittelbar tätig sind und nur durch geschulte Juristen und
Volkswirte unterstützt werden, die zwar die Rechte und die Pflichten
von mittelbaren Staatsbeamten haben, die aber doch die Kammern
nicht zu Behörden stempeln. Hier ist ein Punkt, wo sich Kammern
und Kommunen stark unterscheiden, weil die Wirtschaft freie Be-
tätigungsmöglichkeiten behalten muß. Das liegt in ihrem Wesen!
Wollte man die Kammern bürokratisieren, so würde ihre Selbst-
verwaltung der allmählichen Verkümmerung anheimfallen. Deshalb
Freiheit der Wirtschaft auch hier!