6 Wer darf das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften ergreifen.
Wissenschaft, die sich mit den Problemen der Weltwirtschaft überhaupt
zu befassen hat. Vor allem wird daher in gewissem Sinne das Haupt-
gewicht bei der Auswahl der schulwissenschaftlichen Vorbildung darauf
zu legen sein, eine Anstalt zu wählen, die die lebenden Sprachen besonders
pflegt. Demgemäß dürfte aber nicht die humanistische Vorbildung einer
altsprachlichen Anstalt zu wählen sein, sondern die Vorbildung auf einem
Realgymnasium, einer Oberrealschule bzw. der deutschen Oberschule oder
in dieser Richtung liegender Anstalten, die die lebenden Sprachen in den‘
Vordergrund stellen. Für den künftigen Wirtschaftswissenschaftler wird
es von großer Bedeutung sein, moderne Sprachen zu beherrschen,
um so die wichtigen wirtschaftlichen Vorgänge auch des Auslandes durch
Lektüre ausländischer Zeitungen und Schriften genau verfolgen zu
können, zumal wenn der Wirtschaftswissenschaftler sich auf dem Gebiete
wirtschaftlicher Interessenvertretungen von Unternehmern der größeren
Industrie, von Handelsunternehmungen oder sich im Bank-, Verkehrs- und
Börsenwesen usw. betätigt.
Neben seinem juristisch-wirtschaftswissenschaftlichen Studium wird
der Volkswirt sich auch noch dem Studium moderner Sprachen zuwenden
müssen. Wenn er also von der Schule her schon ein gewisses Wissen in
diesen Sprachen mitbringt, wird es ihm um so leichter fallen, sein Können
auf der Hochschule zu vertiefen, um es bis zu einer gewissen Beherrschung
einer oder mehrerer Fremdsprachen zu bringen.
Die Universität Breslau sagt in ihrem Studienplan für die Studieren-
den der Wirtschaftswissenschalften:
„Für den praktischen Volkswirt sind sprachliche Kenntnisse von
größter Bedeutung. Das Übergewicht der angelsächsischen Länder
macht das Englische als Sprache der Weltwirtschaft für den
Nationalökonomen unentbehrlich. Der Volkswirt, der später mit den
Verhältnissen der süd- und mittelamerikanischen Länder sich beschäf-
tigen will, muß Spanisch gelernt haben. Für den Osten ist Kenntnis
des Russischen und Polnischen die Voraussetzung jeder prak-
tischen Betätigung auf wirtschaftlichem Gebiet.“
Wer sich näher über die Bewertung der Reifezeugnisse deutscher
Schulanstalten unterrichten will, den verweisen wir auf die im Verlag
der Buchhandlung des Waisenhauses Halle a. S. vom Verfasser erschienene
Schrift: „Aufnahme und Studium an den Universitäten Deutschlands“. —
Allgemein ist also das Reifezeugnis einer neunstufigen
deutschen Vollanstalt die Voraussetzung für das Studium der
wirtschaftlichen Staatswissenschaften und für die Ablegung der Diplom-
prüfung sowie auch besonders für die Promotion. Aber auch Ausnahmen
von dieser Vorschrift sind in Preußen insofern zugelassen, als eine be-