Full text: Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Studienbeihilfen. 
‘Bei den meisten Universitäten ist es noch Sitte, daß der Studierende 
sich mit dem Anmeldebuch bzw, dem Testierbogen bei den Dozenten 
persönlich meldet, deren Vorlesungen er belegt hat, um sich von ihnen das 
sogenannte. „Antestat‘“ geben zu lassen: 
Im „großen und ganzen“ sind hiermit die Hauptformalitäten beendet, 
die am Semesterbeginn zunächst zu erfüllen sind. Es heißt nun: „Fleißig 
hören! Nicht bummeln!“ Weißt du auch, wie das „Bummeln“ auf der 
Universität anfängt? Ich will es dir sagen, lieber Freund. Zunächst kann 
man morgens sich nicht zur rechten Zeit aus dem Bett finden, weil es am 
Abend vorher in der „Kneipe“ so spät wurde. Man kommt daher ‚zu 
spät“ ins Kolleg. Der Professor hat schon die Vorlesung begonnen. 
Man versteht nun seine Ausführungen nicht mehr recht. Also mit dem 
Kolleg war es nicht recht was. Dies wiederholt sich öfter. Zuletzt über- 
schlägst du schon einige Vorlesungen ganz. Und schließlich, was hat der 
Rest der Vorlesungen für dich noch zu bedeuten. Also bleibst du ganz 
weg. — So fängt das Bummeln an. Darum also: fleißig hören! präzise im 
Kolleg sein! 
Bevor ‘wir aber über das Studieren zu sprechen fortfahren, müssen 
wir noch einiges über 
3. Studienbeihilfen 
sagen im Interesse derjenigen Studierenden, die nur über geringere Geld- 
mittel verfügen. Wie wir in einem früheren Abschnitt bereits gesagt haben, 
sollten nur diejenigen jungen Leute studieren, die die dazu erforderlichen 
Geldmittel besitzen. Ist aber ausgesprochene Begabung und Neigung für 
das Studium vorhanden, dann allerdings muß auch dem weniger Bemittel- 
ten das Studium ermöglicht werden. In diesem Sinne sind auch die auf 
der Hochschule vorhandenen Hilfsfonds für das Studium geschaffen. Der 
Nachweis der Begabung würde sich einerseits aus dem Schulreifezeugnis 
ergeben, andererseits aber aus den Studienzeugnissen, die die wenig be- 
mittelten Studierenden sich von den Dozenten zur Benutzung bei Be- 
werbung um Studienbeihilfen ausstellen lassen können. 
An Studienunterstützungen kommen in Frage: 
Erlaß der Vorlesungsgelder und Gebühren, 
Stipendien, 
Freitisch (im Studentenheim), 
bare Unterstützungen aus Fonds der Studentenschaft usw., auch 
Darlehn aus der Studentenschaft. 
Über die Bewerbung um Gewährung solcher Beihilfen orientiert man 
sich am besten durch Beachtung der Anschläge am schwarzen Brett der 
Hochschule bzw. durch persönliche Nachfrage in der Geschäftsstelle der 
Studentenschaft. 
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