Studienbeihilfen.
‘Bei den meisten Universitäten ist es noch Sitte, daß der Studierende
sich mit dem Anmeldebuch bzw, dem Testierbogen bei den Dozenten
persönlich meldet, deren Vorlesungen er belegt hat, um sich von ihnen das
sogenannte. „Antestat‘“ geben zu lassen:
Im „großen und ganzen“ sind hiermit die Hauptformalitäten beendet,
die am Semesterbeginn zunächst zu erfüllen sind. Es heißt nun: „Fleißig
hören! Nicht bummeln!“ Weißt du auch, wie das „Bummeln“ auf der
Universität anfängt? Ich will es dir sagen, lieber Freund. Zunächst kann
man morgens sich nicht zur rechten Zeit aus dem Bett finden, weil es am
Abend vorher in der „Kneipe“ so spät wurde. Man kommt daher ‚zu
spät“ ins Kolleg. Der Professor hat schon die Vorlesung begonnen.
Man versteht nun seine Ausführungen nicht mehr recht. Also mit dem
Kolleg war es nicht recht was. Dies wiederholt sich öfter. Zuletzt über-
schlägst du schon einige Vorlesungen ganz. Und schließlich, was hat der
Rest der Vorlesungen für dich noch zu bedeuten. Also bleibst du ganz
weg. — So fängt das Bummeln an. Darum also: fleißig hören! präzise im
Kolleg sein!
Bevor ‘wir aber über das Studieren zu sprechen fortfahren, müssen
wir noch einiges über
3. Studienbeihilfen
sagen im Interesse derjenigen Studierenden, die nur über geringere Geld-
mittel verfügen. Wie wir in einem früheren Abschnitt bereits gesagt haben,
sollten nur diejenigen jungen Leute studieren, die die dazu erforderlichen
Geldmittel besitzen. Ist aber ausgesprochene Begabung und Neigung für
das Studium vorhanden, dann allerdings muß auch dem weniger Bemittel-
ten das Studium ermöglicht werden. In diesem Sinne sind auch die auf
der Hochschule vorhandenen Hilfsfonds für das Studium geschaffen. Der
Nachweis der Begabung würde sich einerseits aus dem Schulreifezeugnis
ergeben, andererseits aber aus den Studienzeugnissen, die die wenig be-
mittelten Studierenden sich von den Dozenten zur Benutzung bei Be-
werbung um Studienbeihilfen ausstellen lassen können.
An Studienunterstützungen kommen in Frage:
Erlaß der Vorlesungsgelder und Gebühren,
Stipendien,
Freitisch (im Studentenheim),
bare Unterstützungen aus Fonds der Studentenschaft usw., auch
Darlehn aus der Studentenschaft.
Über die Bewerbung um Gewährung solcher Beihilfen orientiert man
sich am besten durch Beachtung der Anschläge am schwarzen Brett der
Hochschule bzw. durch persönliche Nachfrage in der Geschäftsstelle der
Studentenschaft.
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