Full text: Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Studienplan für Diplom-Volkswirte. 
kaufmännischen Diplomprüfung mit Note 1 genügen bzw. Ablegung 
der Handelslehrerprüfung, 
. Nachweis eines viersemestrigen Studiums bei der Vorprüfung, eines 
achtsemestrigen bei der Hauptprüfung. 
Das der Prüfung vorausgehende Semester muß an der Tech- 
nischen Hochschule in Dresden zugebracht sein. | 
; Nachweis des erfolgreichen Besuches von je einer Übung aus den 
Gebieten der Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, der 
Rechtswissenschaften. 
4. Lebenslauf mit Angabe des Bildungsganges. 
Die Prüfungen zerfallen in eine schriftliche (Hausarbeit und 
Klausurarbeiten) und eine mündliche. 
Die Prüfungsfächer sind in der Vorprüfung: 
1. Allgemeine Volkswirtschaftslehre einschließlich‘ der Sozialwissen- 
schaften. 
3. Geld- und Bankwesen. 
3. Grundzüge der Statistik. 
4. Betriebswirtschaftslehre I, Buchführung und Bilanzwesen. 
5. Grundzüge des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts. 
6. Grundzüge des Ingenieur- und Hochbau- oder des Maschinenwesens. 
7. Technologie (wahlweise mechanische oder chemische Technologie). 
Die Hauptprüfung ist.abzulegen in: 
1. Volkswirtschaftslehre, insbesondere Agrar-, Bergbau-, Industrie-, 
Handels-, Verkehrs-, Sozialpolitik. 
3. Soziologie. 
3. Grundzüge der Finanzwissenschaft. 
4. Betriebswissenschaft II, Fabrikorganisation und Selbstkostenwesen. 
5. Allgemeine Staatslehre, Staatsrecht, Verwaltungsrecht. 
6. Grundzüge der Krafterzeugung. 
7. Ein vom Kandidaten gewähltes, vom Prüfungsausschuß genehmigtes 
technisches Fach. 
Vergleichen wir diese Prüfungsfächer mit denen der Diplomprüfungs- 
ordnung an den Universitäten, so stoßen wir dabei auf wesentliche Unter- 
schiede. Demgemäß weicht auch der Studienplan, den. die Technische 
Hochschule in Dresden ihren Studierenden für die Ausbildung zum Diplom- 
volkswirt empfiehlt und den wir oben bereits abgedruckt haben, so wesent- 
lich von denen der Universitäten ab. 
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie nur einmal wieder- 
holen, frühestens nach einem Semester. 
Nur einmal darf der Kandidat von der Prüfung zurücktreten. 
Wir lassen nun die Prüfungsordnung hier im Abdruck folgen: 
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