Metadata: Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

14 Wer darf das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften ergreifen. 
Vor Ablegung der Ergänzungsprüfung können Lehrer und Lehre- 
rinnen, die mindestens ein Jahr im Schuldienste gestanden haben, zum 
Studium an der Universität und der Technischen Hochschule nur mit be- 
sonderer Genehmigung des Ministeriums zugelassen werden. Die Ge- 
nehmigung wird nur erteilt, wenn neben hervorragender Tüchtigkeit des 
Bewerbers besondere Gründe sie rechtfertigen. Die Ergänzungsprüfung 
muß in diesen Fällen spätestens am Schlusse des ersten Studienjahres 
abgelegt werden. 
Lehrer und Lehrerinnen in Hessen, die das Reifezeugnis einer 
höheren Schule und alle damit verbundenen Berechtigungen erwerben 
wollen, müssen sich einer Ergänzungsprüfung unterziehen. Diese kann 
im Frühjahr und Herbst jedes Jahres an einer von der obersten Schul- 
behörde zu bezeichnenden Anstalt abgelegt werden. Sie erstreckt sich 
unter Zugrundelegung der Anforderungen der regelmäßigen Reifeprüfung 
für das Gymnasium auf Latein und Griechisch, 
für das Realgymnasium auf Latein und Englisch, 
für die Oberrealschule auf Englisch, Mathematik, Physik und Chemie. 
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Leistungen in jedem 
Prüfungsfach mindestens genügend sind. Das Seminar-Entlassungszeugnis 
in Verbindung mit dem Zeugnis der Ergänzungsprüfung gilt als Reife- 
zeugnis. 
Bei Beginn des Studiums vor Ablegung der Reifeprüfung werden 
von den Semestern, die vor der Ergänzungsprüfung liegen, in der Regel 
nur zwei angerechnet. 
Lehrern und Lehrerinnen, die die Prüfung für die Studierenden der 
Pädagogik abgelegt haben und später auf Grund des erworbenen Reife- 
zeugnisses weiter studieren, kann die Studienzeit ganz oder zum Teil an- 
gerechnet werden. 
In Mecklenburg-Schwerin können die Volksschullehrer, die 
auf dem Seminar in Neukloster und nach dem 1. August 1924 auf dem 
Seminar in Lübtheen vorgebildet sind, auf Grund einer Ergänzungsreife- 
prüfung zum Studium nur in der Philosophischen Fakultät der 
Universität Rostock zugelassen werden, also nicht zum Studium in der 
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Sie 
kommen also für dies Studium nicht in Betracht ”). 
Die Volksschullehrer in Thüringen werden an der Universität Jena 
in allen Fakultäten zum Studium und zu allen Staatsprüfungen zugelassen, 
wenn sie die vorgeschriebene Ergänzungsprüfung (abgekürzte Reifeprüfung) 
abgelegt haben, die sich den preußischen Vorschriften eng anschließt. 
1) Anmerkung: Die neue Lehrerbildung in Mecklenburg- Schwerin wird auf dem 
Pädagogischen Institut in Rostock vermittelt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.