Full text: Forstwirtschafts-Politik

168 Aufgaben der künftigen Forstwirtschaftspolitik. 
ministeriums geführt.“ Wasserstraßenbeiräte „zur Mitwirkung in Angelegenheiten der 
Wasserstraßen“ sind durch Artikel 98 der R.-V. vom 11. August 1910 vorgesehen. Durch 
Verordnung vom 26. Januar 1925 sind acht Bezirks-Wasserstraßenbeiräte und ein Reichs- 
Wasserstraßenbeirat geschaffen worden. 
„Durch die im Friedensvertrag von 1919 vorgesehene Internationalisierung der 
Hauptssiromstrecken Deutschlands und die dafür geschaffenen internationalen Ausschüsse, in 
denen Deutschland stets in der Minderheit ist, und durch die schon vereinbarten oder noch 
zu vereinbarenden internationalen Schiffahrtsakte werden naturgemäß die Befugnisse der 
deutschen Verwaltung in bezug auf die deutschen Stromstrecken eingegrenzt. Immerhin 
bleibt der deutschen Verwaltung noch eine Reihe sehr wichtiger Aufgaben bezüglich der 
Binnenschiffahrt und ihrer Verkehrswege.“ Die Se esch if f a h r t ist, wie wir schon 
sahen, Sache der Abteilung I] des Reichs wirtschaftsministeriums. 
Die konkreten Aufgaben der künftigen 
Forsstwirtschaftspolitik. 
Die praktische Forstwirtschaftspolitik hat dafür zu sorgen und darüber zu wachen, daß 
die deutsche Forst- und Holzwirtschaft ihrer volkswirtschaftlichen Aufgabe möglichst gerecht 
wird. Von ihr hängt es zu einem großen Teile ab, in welchem Umfange die Bevölkerung 
ihren Bedarf an forstwirtschaftlichen Kollektiv- und Individual-Gütern, vor allem an Holz 
und Holzwaren decken, die Holzindustrien ihre Rohstoffe aus dem Inlande beziehen können 
und in welchem Maße sie in dieser Hinsicht vom Auslande abhängig sind. Da diese Ab- 
hängigkeit vom Auslande unter den heutigen Verhältnissen viel schwerer empfunden wird 
als in der Vorkriegszeit, wird auch die Hebung der forstwirtschaftlichen Produktion durch 
die forstwirtschaftspolitiche Praxis heute viel allgemeiner gefordert als früher. Diese 
Bedeutung des forstwirtschaftspolitischen Eingreifens wird noch dadurch gesteigert, daß die 
vorhandene Waldfläche nicht oder doch nicht wesentlich vergrößert werden kann, so daß das 
volkswirtschaftliche Interesse an der Erhaltung und rationellen Ausnützung des in be- 
schränktem Umfange vorhandenen Waldes besonders groß ist. Die Erkenntnis dieser hohen 
Bedeutung der forstwirtschaftspolitischen Praxis darf indes nicht zu einer einseitigen 
Bevorzugung der Forstwirtschaft führen. Neben der Forst- und Holzwirtschaft müssen auch 
die übrigen Zweige der Volkswirtschaft gebührend berücksichtigt werden. Das ist vor allem 
dann zu beachten, wenn es sich darum handelt, der Forst- und Holzwirtschaft mehr Kapital 
und Arbeit zuzuleiten als bisher. Denn das ist meist doch nur dadurch möglich, daß man 
diese Kapital- und Arbeitsmengen anderen Zweigen der Volkswirtschaft entzieht (z. B. 
Verwendung von Geld und Arbeit zur Ödlandsaufforstung). Hier kann nur von Fall zu 
Fall durch eine Abwägung der Produktionsgewinne auf der einen und der entsprechenden 
Produktionsverluste auf der anderen Seite entschieden werden. 
Wenn ~– was hier selbstversländlich immer vorausgesezt wird ~ die bestmögliche 
Deckung des Bedarfs der deutschen Volkswirtschaft mit forstwirtschaftlichen Gütern als die 
volkswirtsschaftliche Aufgabe der deutschen Forst- und Holzwirtschaft anerkannt wird, dann 
ist fraglos die Erh al tung des deut s< en Waldes in seinem derzeitigen Um- 
fange und seinem derzeitigen Bestande eine der wichtigsten Aufgaben der künftigen deutschen 
Forst- und Holzwirtschaftspolitik. An eine Vergrößerung des deutschen Waldes ist deshalb
	        
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