Gliederung der Forsstwirtschaftspolitik im weiteren Sinne. 173
jahrzehntelange intensive Bildungs-, Belehrungs- und Anregungstätigkeit erforderlich.
Aber auch da, wo es am Können und Wollen nicht fehlt, werden sie am finanziellen
Unvermögen heute meist scheitern, und auch der Staat ist nicht imstande, hier helfend ein-
zugreifen, weil er selbst in schweren finanziellen Nöten ist.
Schließlich darf nicht vergessen werden, daß für einen Teil der forstwirtschaftlichen
Betriebe – vor allem den mittelgroßen Privatwaldbesit ~ nicht volkswirtschaftliche,
sondern privatwirtschaftliche Interessen maßgebend sind, so daß die ersteren nur auf dem
Wege der letzteren gefördert werden können, was aber dann auf Hindernisse stößt, wenn
beide nicht zusammentreffen.
Neben den Maßnahmen, die die Erhaltung des deutschen Waldes und die Hebung der
deutschen Forst- und Holzwirtschaft bezwecken, sind auch alle diejenigen Ma ß r eg e ln
dringlich, we lche eine ünd erung der Rechtsnormen des forstwirt-
s<h a ftlichen Betriebs (z. B. Ablösung von Forstnutzungsrechten) bezwecken,
denn sie sind ja nicht Selbsizweck, sondern nur Mittel zum Zweck der Steigerung des
Ertrags und stärken das Besitzrecht der Inhaber der forstwirtschaftlichen Betriebe.
Hinter diesen zur Zeit dringlichsten Aufgaben der deutschen Forstwirtschaftspolitik,
der Erhaltung des deut s< en Waldes und der Hebung der Pr o-
duktivität der deutschen Forst- und Holzwirtschaft in i h r em
ganzen U mf ange, müssen andere Besirebungen, wie z. B. die auf eine Ünderung
in der Besitzverteilung gerichteten Reformen, bei denen volkswirtschaftliche Gesichtspunite
gewöhnlich nur eine sekundäre Rolle spielen, die vielmehr in erster Linie soziale, politische,
nationale und andere außerwirtschaftlche Ziele verfolgen, vorläufig zurückgestellt werden.
Wir haben gegenwärtig keine Zeit und kein Geld übrig für solche Experimente. deren
volkswirtschaftlicher Effekt höchst zweifelhaft und nicht abzusehen ist.
Gliederung der Forstwirtschaftspolitik
im weiteren Sinne.
Die Forstwirtschaftspolitik in dem hier zugrunde gelegten weiteren Sinne läßt sich
zwanglos in zwei Teile gliedern: die Forstwirtschaftspolitik im engeren, eigentlichen Sinne
und die Holzwirtschaftspolitik.
Eine umfassende Darstellung der Holzwirtschastspolitik müßte nicht nur die Holz-
handels- und Holzverkehrspolitik, sondern auch das für den Forstwirtschaftspolitiker im
engeren Sinne schon etwas weiter abliegende Gebiet der Holzindustriepolitik berücksichtigen.
So interessant eine derartige umfassende Abhandlung der Holzwirtschaftspolitik in ihrem
ganzen Umfange aber auch wäre, der enge Rahmen dieses Grundrisses legt uns gewisse
Beschränkungen auf, er läßt eine solche umfassende Darstellung und Mitberüctsichtigung der
Holzindustriepolitik nicht angängig erscheinen und zwingt uns zu einer Beschränkung auf
die mit der Forstwirtschaftspolitik in näherer Berührung stehende Holzhandels- und Holz-
verkehrspolitik.
Daraus ergibt sich für uns eine Gliederung der Forstwirtschaftspolitik im weiteren
Sinne in diese beiden Unterteile:
Die Forstwirtschaftspolitik im engeren, eigentlichen Sinne;
die Holzhandels- und Holzverkehrspolitik.