dand: .
Rechnungsjahr 1926
Steuern
Brutto⸗
einnahmen)
————
Anteil am Ertrage der Reichssteuern:
i. Einkommensteuer ...................
2. Körperschaftsteuer ..................
3. Umsatzsteuer .....................
b. Grunderwerbsteuer ) .... ...........
5. Kraftfahrzeugsteuer .................
5. Rennwettsteuer )Y ..................
7. Biersteuer ...............
Anteile an Reichssteuern insgesamt:
Summe l (1—27) ...
J. Landessteuern:
. Besitzsteuern:
a) Grundsteuer....
2) Gebäudesteuer ...
2) Gewerbesteuer ..... . ...........
1) Steuer vom Gewerbebetrieb im Umher—
Aehen
») Eisenbahnsteuer ...............
) Bergwerksteuer ..................
zur Deckung des allge—
8) un meinen Finanzbedarfs..
steuers) J zur Förderung der Bau—
tätigkeit .. ...........
MSonstige Besitzsteuern 6):
24
Steuern im Rechnungsjahr 1926
Sondernachweisung zu Ausgaben und Einnahmen AXIAb unde
Davon an
Gemeinden
Gemeindeverbände)
überwiesen?)
Dem Lande
verbliebener Anteil
Steuern
24
7.
2. Verkehrsteuern:
a) Landeszuschlag zur Grunderwerbstouer
) Wertzuwachssteuer ................
2) Stempelsteuern ..................
) Landeserbschaftsteuer (Restbeträge) ...
e) Wanderlagersteuer ................
) Wege⸗, Fahrzeug-, Zugtiersteuer .....
) Sonstige Verkehrsteuern e):
Summe?2
3. Verbrauch- und Aufwandsteuern:
a) Schlachtsteuer (Fleischsteuer) .....
b) Sonstige Verbrauchsteuern):
J *
Hundesteuer . ... .............
) Sonstige Aufwandstenern 6):;
X
Summe 3..
Brutto⸗
innahmen
*.
Muster A
Anlagebogen
X
—4—
5
M
Davon an
Gemeinden Dem Lande
Gemeindeverbände) verbliebener Anteil
überwiesen?)
3
*
*
7
HN
*
——
—
2
—*
7
2
4
—2
22
666
—
—X
8
—
—8
—*
—
—
—77
*
Landessteuern insgesanit:
Summe I (1-3)
Summe L..
Finnahmen aus Steuern insgesamt:
Summe hLund lI—
Einschließlich der Gemeindeanteile.
) Die den Gemeinden (Gemeindeberbänden) über Ausgleichsstocks, Sammelfonds u. dal. zufliehßenden Beträge sind besonders kenntlich zu machen.
) Ohne Landeszuschlag (fiehe II2 a).
) Welcher Betrag ist hieraus für Zwecke der Landespferdezucht zur Verfügung gestellt worden ? ....... α
) Geldentwertungsansgleich bei bebauten Grundstücken (gleichbedeutend mit Gebäudesonder-, Gebäudeentschuldungs- Rufwertungssteucr u. dal.), besteht ein Zuschlagsrecht der Gemeinden? .4
Die Steuern sind namentlich zu beteichnen