Full text: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

Eine erstmals im Jahre 1920 in Angriff genommene Einwande- 
rungsbeschränkung sah die jährliche Zulassung von jeweils 3 Pro- 
zent der im Jahre 1910 in den Vereinigten Staaten lebenden Aus- 
länder jeder einzelnen Nation vor. Eine weitere Beschränkung der 
Einwanderung wurde dann vorgenommen durch das Einwande- 
rungsgesetz, das im Jahre 1924, allerdings (wie auch aus den Ein- 
wanderungstabellen für 1924, S. 104 u. 105, hervorgeht) erst etwa um 
die Jahresmitte in Wirkung trat. Dieses Gesetz mindert die 
Quote für jede Nation auf 2 Prozent, legt aber der Berechnung 
nicht die Fremdenziffer des Jahres 1910, sondern diejenige des 
Jahres 1890 zugrunde. Die Folge dieser Änderung ist ein ent- 
scheidendes Zurückdrängen der süd- und osteuropäischen Ein- 
wandererschaft zugunsten der germanisch-nordischen Völker mit 
dem Ziel der Wiedererlangung der nationalen Zusammensetzung 
der Bevölkerung, wie sie sich bis um das Jahr 1890 etwa 
darstellte. Von der Einwanderungsbeschränkung ausgenommen 
sind Mexiko und Kanada. Für Europa beträgt das jährliche Ge- 
samtkontingent etwa 162 000 Personen, wovon auf die nordischen 
Industrievölker — Grossbritannien, Deutschland — allein 113 000 
(auf Deutschland 50 229) Personen entfallen. 
Diese Regelung der Einwanderungsbeschränkung entspricht in 
ihrem Grundgedanken wohl dem Wunsche der amerikanischen Ge- 
werkschaften, die ja in der Hauptsache das berufsqualifizierte 
Element vertreten, das aus den nordischen Industrieländern 
Europas kommt, und die sich gegen den reichlichen Zufluss billiger 
Arbeitskräfte mit niederen Lebensbedürfnissen aus Gründen der 
gewerkschaftlichen Lohnpolitik zu wehren gezwungen sind. 
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