fullscreen: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

Staaten gibt es eine eigentumsrechtliche Benachteiligung der Frau 
gegenüber dem Manne, wie sie in unserer Gesetzgebung noch be- 
steht. Der Mann hat weder irgendeine Kontrolle noch irgend- 
welches Eingriffsrecht gegenüber dem erworbenen oder ein- 
gebrachten Eigentum und den Einkünften der Frau. Selbst wenn sie 
ihn verlässt, darf er nichts von ihrem Vermögen — gleichgültig 
wie hoch dasselbe und wie niedrig sein Verdienst sei — für den 
Unterhalt der Kinder verwenden. Dagegen hat der Ehemann seiner- 
seits für die Schulden und jegliche Art Verpflichtungen seiner Frau 
aufzukommen, so dass also drüben die deutsche sozialdemokratische 
Rechtsforderung auf Abschaffung einseitig benachteiligender Ehe- 
rechtsgesetze nur in ihrer Umkehrung Verständnis finden würde. 
Im öffentlichen und politischen Leben ist die Gleichberechtigung 
der Frau ebenfalls mit ziemlicher Gründlichkeit durchgeführt. 
Sie hat, wie der Mann, das allgemeine Wahlrecht. Politische 
Frauentagungen, bei denen es sehr energisch zuging, sahen wir in 
unserem Hotel in Chicago prozedieren. Zahlreiche politische und 
Verwaltungsämter im Lande sind von Frauen besetzt. In Deslacs, 
einer Gemeinde im Staate Nord-Dakota, besteht die gesamte Stadt- 
verwaltung vom obersten Würdenträger abwärts aus Vertretern 
zarter Weiblichkeit. 
Sicherlich hat also die Frau durch ihr Eindringen in die höheren 
Formen des Erwerbslebens ihren reichlichen Anteil an dem all- 
gemeinen Zug nach oben, und dies trifft bis in die oberen Schichten 
der Arbeiterschaft zu. Und wechselwirkend trägt die erwerbstätige 
Frau durch ihren Verdienst, der zuweilen in qualifizierten Berufen 
so hoch ist wie der des gelernten Arbeiters, zur Hebung des Lebens- 
standards der erwerbstätigen Oberschicht bei. Gerade in der 
höheren Arbeiterschicht fanden wir viele in Banken, Versicherungs- 
gesellschaften, Anwaltsbureaus usw. tätige Frauen, die eine gute 
Schulbildung zu solchen Tätigkeiten befähigt, und die infolge der 
schon beschriebenen Einrichtungen der Haushaltsarbeit bis auf 
weniges enthoben sind. Das typische Eigenheim solcher Familien 
zeichnet sich oftmals durch die merkwürdige Erscheinung aus, dass 
darin der herkömmliche Küchenraum fehlt, an Stelle dessen ein in 
irgendein Zimmer eingebauter kleiner Wandschrank eine zierliche 
kleine Gaskochmaschine und ein kleines Glasgehäuse mit einigem 
Geschirr und Essbesteck birgt — das Symbol der emanzipierten 
Frau. 
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