Staaten gibt es eine eigentumsrechtliche Benachteiligung der Frau
gegenüber dem Manne, wie sie in unserer Gesetzgebung noch be-
steht. Der Mann hat weder irgendeine Kontrolle noch irgend-
welches Eingriffsrecht gegenüber dem erworbenen oder ein-
gebrachten Eigentum und den Einkünften der Frau. Selbst wenn sie
ihn verlässt, darf er nichts von ihrem Vermögen — gleichgültig
wie hoch dasselbe und wie niedrig sein Verdienst sei — für den
Unterhalt der Kinder verwenden. Dagegen hat der Ehemann seiner-
seits für die Schulden und jegliche Art Verpflichtungen seiner Frau
aufzukommen, so dass also drüben die deutsche sozialdemokratische
Rechtsforderung auf Abschaffung einseitig benachteiligender Ehe-
rechtsgesetze nur in ihrer Umkehrung Verständnis finden würde.
Im öffentlichen und politischen Leben ist die Gleichberechtigung
der Frau ebenfalls mit ziemlicher Gründlichkeit durchgeführt.
Sie hat, wie der Mann, das allgemeine Wahlrecht. Politische
Frauentagungen, bei denen es sehr energisch zuging, sahen wir in
unserem Hotel in Chicago prozedieren. Zahlreiche politische und
Verwaltungsämter im Lande sind von Frauen besetzt. In Deslacs,
einer Gemeinde im Staate Nord-Dakota, besteht die gesamte Stadt-
verwaltung vom obersten Würdenträger abwärts aus Vertretern
zarter Weiblichkeit.
Sicherlich hat also die Frau durch ihr Eindringen in die höheren
Formen des Erwerbslebens ihren reichlichen Anteil an dem all-
gemeinen Zug nach oben, und dies trifft bis in die oberen Schichten
der Arbeiterschaft zu. Und wechselwirkend trägt die erwerbstätige
Frau durch ihren Verdienst, der zuweilen in qualifizierten Berufen
so hoch ist wie der des gelernten Arbeiters, zur Hebung des Lebens-
standards der erwerbstätigen Oberschicht bei. Gerade in der
höheren Arbeiterschicht fanden wir viele in Banken, Versicherungs-
gesellschaften, Anwaltsbureaus usw. tätige Frauen, die eine gute
Schulbildung zu solchen Tätigkeiten befähigt, und die infolge der
schon beschriebenen Einrichtungen der Haushaltsarbeit bis auf
weniges enthoben sind. Das typische Eigenheim solcher Familien
zeichnet sich oftmals durch die merkwürdige Erscheinung aus, dass
darin der herkömmliche Küchenraum fehlt, an Stelle dessen ein in
irgendein Zimmer eingebauter kleiner Wandschrank eine zierliche
kleine Gaskochmaschine und ein kleines Glasgehäuse mit einigem
Geschirr und Essbesteck birgt — das Symbol der emanzipierten
Frau.
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