Full text: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

1. Das Unfall- und Hinterbliebenen-Gesetz. 
Das unerhört rasche Anschwellen der Industriearbeiterzahl und 
damit natürlich auch der Zahl der Unfälle sowie der materiellen 
Unsicherheit hat auch die besser gestellte, organisierte Arbeiter- 
schaft — trotz der heute noch weitverbreiteten Neigung zu liberalen 
Auffassungen — zu der Erkenntnis geführt, dass es notwendig sei, 
sich gegen Schicksalslaunen und Berufsgefahren auf irgendeine 
Weise gesichert zu wissen. In einer Äusserung des amerikanischen 
Gewerkschaftsbundes zur Unfallgesetzgebung heisst es zustimmend: 
„Der Industrialismus, der die heutige Zivilisation beherrscht, ist auf- 
gebaut auf der Grundlage der Kollektivität. Die Gruppen der Produktion 
unterliegen der Arbeitsteilung. Aus dieser Gruppenorganisation der 
Industrie ergeben sich eine Reihe von Folgerungen, die die Einführung der 
kollektiven Methode in immer weitere Gebiete und Tätigkeiten nahelegen. 
Eine der tiefgreifendsten Entwicklungen besteht in dem Übergang von dem 
früheren Begriff der Unfallhaftung des Unternehmers zur Arbeiter-Unfall- 
entschädigung oder Sozialversicherung. 
Die Unternehmer-Haftpflicht ging davon aus, dass das Arbeitsverhältnis 
ein Verhältnis zwischen Individuen sei und folglich jeder Arbeiter ein 
gewisses Risiko bei beruflichen Unfällen zu tragen habe. Aus der Wirk- 
samkeit des Unternehmer-Haftpflichtgesetzes heraus entwickelte sich ein 
klareres Verständnis des Verhältnisses zwischen Berufsunfällen und 
mechanischer Massenproduktion sowie der Methoden für die Gewähr- 
leistung angemessener Entschädigung derer, die in der Produktion Unfall 
erlitten. In Erkenntnis der Tatsache, dass industrielle Unfälle nicht völlig 
vermeidbar sind, hat die Industrie in zunehmendem Masse die Ver- 
antwortung übernommen für die in der Produktion erlittenen physischen 
Schäden.“ 
Schliesslich musste sich auch der staatliche Liberalismus und 
das unternehmerliche Freibeutertum dieser sozialen Notwendigkeit 
bequemen. So trat in jüngster Zeit an Stelle einer sehr beschränkten 
Haftpflicht des Arbeitgebers (die sich lediglich auf den Fall der 
„Fahrlässigkeit‘“ erstreckte) eine ausgebaute Unfall- und Hinter- 
bliebenengesetzgebung, die in 42 von den 48 nordamerikanischen 
Staaten heute in Kraft ist und von den Unternehmern sowie teil- 
weise (namentlich hinsichtlich der Verwaltungsorganisation) vom 
Staate finanziert wird. 
Ausgenommen von diesem Versicherungsgesetz sind die Arbeiter 
der Land- und Hauswirtschaft, in einigen Staaten auch die Bureau- 
und kaufmännischen Berufe durch die Bestimmung, dass nur Be- 
triebe mit „Berufsgefahren‘“ unter das Versicherungsgesetz fallen. 
Gleichfalls sind in einigen Staaten die kleinen Unternehmer mit 
drei-bis fünf Arbeitern von der Versicherung befreit. Dagegen 
unterstehen die Bundesstaaten und die Bundesregierung als Arbeit- 
geber ebenfalls dem Gesetz. 
130
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.