richtigen. Das Komitee bzw. Verbandsbureau wird für die Beschaffung
der Arbeitskräfte jede mögliche Sorge tragen.
Artikel 2,
Lohntarif. Die Mindestlöhne für Tagschicht betragen pro Stunde:
Für Maschinenschlosser 00... O6 Cent
„, Werkzeug- und Lehrenmacher .............. 108
x ‚Automatenarbeiler 2a nr TOR
x Automateneinrichter. ee 0.0 Me sr US
;‚ angelernte Spezialarbeiter ................0 67
ungelernte ArDeier An Ser nr a lrm 58
Automobilreparateurt 0... 100 5
Arbeitern, welche bereits über diese Minima verdienen, ist eine ent-
sprechende Erhöhung zu gewähren.
Artikel 3.
Arbeitszeit. Die reguläre Arbeitszeit beträgt 8 Stunden, und zwar inner-
halb der Zeit zwischen 8 Uhr vormittags und 4% Uhr nachmittags, mit
Ausnahme Sonnabends, wo die Arbeit um 12 Uhr mittags zu beendigen ist.
Nachtschicht. Wo Nachtschicht gearbeitet wird, darf dieselbe nicht
mehr als 40 Stunden pro Woche betragen, welche in 5 Schichten zu
arbeiten sind, und zwar: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und
Freitag.
Bezahlung der Nachtschicht, Den in Nachtschicht beschäftigten Arbeitern
ist für die 40 Arbeitsstunden derselbe Lohn zu zahlen wie für 44 Stunden
Tagschicht.
Artikel 4.
Überstunden. Alle über die hier vorgesehenen Tag- und Nachtstunden
hinaus geleisteten Arbeitsstunden sowie die Arbeit an Sonntagen und ge-
setzlichen Feiertagen sind doppelt zu bezahlen. Als gesetzliche Feiertage
gelten: Neujahr, Allerseelentag, der 4. Juli (Nationalfeiertag), der Labor
Day*), der Danksagungstag und Weihnachten.
Fällt einer der genannten Feiertage auf einen Sonntag, so wird der vom
Staat oder Bundesstaat oder durch sonstige Proklamation bekannt-
gegebene Tag als gesetzlicher Feiertag betrachtet.
Wenn in der Tag- oder Nachtschicht Überstunden eintreten, so muss
vor Beginn derselben mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden.
Keine Überstunden sind gestattet an Abenden, an welchen Betriebs-
versammlungen festgesetzt sind.
Im Fall schlechten Geschäftsganges ist die Arbeitszeit derart zu ver-
ringern, dass die normale Zahl der Belegschaft beibehalten werden kann.
Artikel 5.
Lehrlinge. Lehrlinge dürfen beim Eintritt in das Lehrverhältnis nicht
unter 16 und nicht über 21 Jahre alt sein und müssen 4 Jahre abdienen
mit je 300 Arbeitstagen. Sie dürfen nur in Tagschicht beschäftigt werden,
und ihre Arbeitszeit darf 8 Stunden pro Tag und 4 Stunden am Sonn-
abend nicht übersteigen.
1) Der „Labor Day“ ist der erste Montag im Oktober, Er wird von der organisierten Arbeiterschaft
als „Feiertag der Arbeit“ durch Arbeitsruhe begangen, entspricht also etwa dem „ersten Mai“ in den
verschiedenen Ländern Europas,
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