Full text: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

V. Eine kleine Sonderbetrachtung 
Das Alkoholverbot oder die „Prohibition‘“. 
S° unvollständig eine soziale Abhandlung dieses Umfanges sein 
muss, und so begreiflich dies wahrscheinlich allen Lesern ist, So 
würde der Verfasser doch ihre Nachsicht missbrauchen, wollte er 
der Mühe aus dem Wege gehen, einige Worte über das berühmte 
oder berüchtigte Alkoholverbot, dessen Bedeutung und Wirkung 
zu sagen. Dabei muss man sich allerdings — strikter noch als im 
übrigen Text dieses Buches — mit blossem Berichten eigener Wahr- 
nehmungen und erhaltener Informationen begnügen. Denn nach 
kurzem Aufenthalt im Land ein Urteil abgeben zu wollen, wäre um 
so anmasslicher, als selbst unter wohlinformierten und politisch 
aktiven Amerikanern die Meinungen sehr geteilt sind. Zwischen 
leidenschaftlicher Befürwortung und hitziger Bekämpfung des Ge- 
setzes finden sich alle Stärkegrade der Bedenken, der Kritik und 
der Einschränkung. Was wir also hier geben können, sind die ganz 
oder bedingungsweise befürwortenden sowie die ablehnenden 
Stimmen, welche wir vernahmen, und unsere eigenen Eindrücke 
von der Handhabung, Einhaltung oder Verletzung des Gesetzes. 
Vorläufer des allgemeinen bundesstaatlichen Alkoholverbotes 
waren einige wenige Verbote dieser Art, welche vor dem Krieg in 
einzelnen Staaten bestanden. Ihr Wurzelboden und Entstehungs- 
grund war in der Hauptsache die englisch-puritanische Religiosität, 
welche in Amerika ebenso wie in England rührig auf das öffentliche 
Leben einwirkt. Dem religiös sittlichen Motiv der Trunkbekämpfung 
gesellte sich im Kriege ein merkwürdiger Bundesgenosse in der 
Gestalt der Feindschaft gegen das in der Hauptsache deutsche 
Braukapital, und weiterhin begünstigte den Schnapskreuzzug die 
moralinsäuerliche Atmosphäre, die der aktive Eintritt in den Krieg 
erzeugte. Als dieser 1918 zu Ende ging, war bereits etwa die Hälfte 
von den 48 Bundesstaaten mit dem Alkoholverbot gesegnet. Da die 
kriegsgeborenen Tugenden der Sparsamkeit und frommen Sitte 
zunächst weiterwirkten und immer mehr Einzelstaaten zu Verbots- 
massnahmen schritten, so brachte der Sommer 1919 den Erfolg, 
dass das allgemeine Verbot zum Bundesgesetz erhoben und sogar 
der Verfassung als Nachtrag einverleibt wurde. Der Charakter des 
185
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.