Verbots als Verfassungsbestandteil ist in mehr als einer Hinsicht
bedeutungsvoll und muss deshalb besonders beachtet werden!
Verboten ist nach dem Gesetz „die Fabrikation, der Verkauf oder
Transport von berauschenden Getränken“. Als berauschend gelten
Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als einem halben
Prozent. Es gibt also ausser dem zu jeder Mahlzeit im Restaurant
kostenlos verabfolgten Eiswasser und der als Getränkeersatz ge-
schlürften süssen Eiscremen in jenem Lande der Mässigkeit immer
noch einen, wenn auch nicht sehr teutonisch schäumenden, Meet,
das sogenannte Schwachbier, das dem Geschmack nach etwa
zwischen Chabeso-Limonade und Seifenwasser rangiert und das,
wenn reichlich genossen, zwar keinen Rausch, aber Magenschmerzen
verursacht. An den Genuss des Eiswassers kann der Fremde sich
schwer gewöhnen, der Einheimische dagegen trinkt es überall und
zu jeder Tageszeit. Es wird ihm nicht nur in Speiselokalen, sondern
in jeder Fabrik, in öffentlichen Gebäuden, im Hotelzimmer, in der
Eisenbahn in Gefässen oder aus Fontänen geboten, und man war
ebenso erstaunt wie erheitert, als wir auf eine entsprechende Frage
sagten, dass bei uns in Deutschland das Eis meist nur in Gummi-
beuteln zu Heilzwecken verwendet wird, und zwar gegen Krank-
heiten, deren erste Anzeichen sich im Kopf geltend machen.
Zwei spezifisch amerikanische Rechtfertigungsgründe, die. in
durchaus einleuchtender Weise für ein wirksames. Alkoholverbot
sprechen, lauten — Erstens: Der Verkehr mit Motorfahrzeugen in
diesem Lande ist so intensiv, dass ein Trunkener im Automobil hier
mehr als irgendwo anders namenloses Unheil stiftenkann. Zweitens:
Die Vielheit von Rassen in diesem Volk, ihr teilweiser kultureller
Tiefstand und der Streit und die Gegensätze zwischen ihnen (man
denkt hierbei besonders an die Neger) sind Gefahrenmomente, die
bei reichlicher Trinkgelegenheit zu den grössten Schand- und Blut-
taten führen können. Angetrunkene Neger haben oft böse gewütet
und bedienten sich (da ihnen die strategische Verwendung des
Masskruges unbekannt ist) des Messers und des Revolvers,
Ein weiteres, sehr verbreitetes Argiüment sagt: „Ja, allerdings hat
das Verbot nur die Wirkung einer gewissen Konsumverminderung,
aber diese wirkt sich gerade in jenen untersten und ärmsten Volks-
schichten aus, wo der Alkohol einstmals die übelsten Verheerungen
anrichtete, bei den Arbeitern.“ Mit frisch-fröhlicher Offenheit trug
uns diese Meinung eine Amerikanerin vor mit den Worten: „Das
allgemeine Verbot ist natürlich Humbug, aber für die Arbeiter ist
es sehr gut. Seit es besteht, erwerben sie Wohnungen, Motorwagen
und Radio, statt zu zechen. Da wir Gegner einer Seligmachung
der Arbeiterklasse durch den polizeilichen Schutzengel sind (auch
wenn Automobil und Radio die Seligkeit verschönen), so wollte
uns dieses Argument nicht recht einleuchten.
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