Full text: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

Verbots als Verfassungsbestandteil ist in mehr als einer Hinsicht 
bedeutungsvoll und muss deshalb besonders beachtet werden! 
Verboten ist nach dem Gesetz „die Fabrikation, der Verkauf oder 
Transport von berauschenden Getränken“. Als berauschend gelten 
Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als einem halben 
Prozent. Es gibt also ausser dem zu jeder Mahlzeit im Restaurant 
kostenlos verabfolgten Eiswasser und der als Getränkeersatz ge- 
schlürften süssen Eiscremen in jenem Lande der Mässigkeit immer 
noch einen, wenn auch nicht sehr teutonisch schäumenden, Meet, 
das sogenannte Schwachbier, das dem Geschmack nach etwa 
zwischen Chabeso-Limonade und Seifenwasser rangiert und das, 
wenn reichlich genossen, zwar keinen Rausch, aber Magenschmerzen 
verursacht. An den Genuss des Eiswassers kann der Fremde sich 
schwer gewöhnen, der Einheimische dagegen trinkt es überall und 
zu jeder Tageszeit. Es wird ihm nicht nur in Speiselokalen, sondern 
in jeder Fabrik, in öffentlichen Gebäuden, im Hotelzimmer, in der 
Eisenbahn in Gefässen oder aus Fontänen geboten, und man war 
ebenso erstaunt wie erheitert, als wir auf eine entsprechende Frage 
sagten, dass bei uns in Deutschland das Eis meist nur in Gummi- 
beuteln zu Heilzwecken verwendet wird, und zwar gegen Krank- 
heiten, deren erste Anzeichen sich im Kopf geltend machen. 
Zwei spezifisch amerikanische Rechtfertigungsgründe, die. in 
durchaus einleuchtender Weise für ein wirksames. Alkoholverbot 
sprechen, lauten — Erstens: Der Verkehr mit Motorfahrzeugen in 
diesem Lande ist so intensiv, dass ein Trunkener im Automobil hier 
mehr als irgendwo anders namenloses Unheil stiftenkann. Zweitens: 
Die Vielheit von Rassen in diesem Volk, ihr teilweiser kultureller 
Tiefstand und der Streit und die Gegensätze zwischen ihnen (man 
denkt hierbei besonders an die Neger) sind Gefahrenmomente, die 
bei reichlicher Trinkgelegenheit zu den grössten Schand- und Blut- 
taten führen können. Angetrunkene Neger haben oft böse gewütet 
und bedienten sich (da ihnen die strategische Verwendung des 
Masskruges unbekannt ist) des Messers und des Revolvers, 
Ein weiteres, sehr verbreitetes Argiüment sagt: „Ja, allerdings hat 
das Verbot nur die Wirkung einer gewissen Konsumverminderung, 
aber diese wirkt sich gerade in jenen untersten und ärmsten Volks- 
schichten aus, wo der Alkohol einstmals die übelsten Verheerungen 
anrichtete, bei den Arbeitern.“ Mit frisch-fröhlicher Offenheit trug 
uns diese Meinung eine Amerikanerin vor mit den Worten: „Das 
allgemeine Verbot ist natürlich Humbug, aber für die Arbeiter ist 
es sehr gut. Seit es besteht, erwerben sie Wohnungen, Motorwagen 
und Radio, statt zu zechen. Da wir Gegner einer Seligmachung 
der Arbeiterklasse durch den polizeilichen Schutzengel sind (auch 
wenn Automobil und Radio die Seligkeit verschönen), so wollte 
uns dieses Argument nicht recht einleuchten. 
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