Die Aussagen über das Verhältnis von guten dyschlechten
Wirkungen des Alkoholverbots stellen zwei ganze/einander gegen“
überstehende Armeen von „Einerseits“ und „Anderseits“ dar. Wir“
können hier absehen von der schärfsten, aber doch 6ftogelörtön *
Verurteilung des Verbots, welche in der Behauptung gipfelt, dass, *
seit dessen Bestehen überhaupt nicht weniger getrunken werde?
Dies ist wahrscheinlich unrichtig, denn nach dem u&nis-g auß>,
würdiger Amerikaner und früherer deutscher Besucher andes‘
hatte der Alkoholkonsum ehedem in den „Saloons“ oder Trinkhallen
bei dem Fehlen der deutschen Gemütlichkeit (die offenbar zum
Trinken gehört wie die Lunge zum Atmen) oft die Form des Rekord-
und Dauersaufens. Dies hat seit der Abschaffung der „Saloons“
aufgehört. So kann man also sein Ohr zunächst ruhig jener Dis-
kussion leihen, welche um die Streitfrage geht, ob das Verbot den
Trunk um 20, 25, 30, 35, 40, 42% oder gar 45 Prozent gemindert
habe. Die letztere Ziffer ist so ungefähr das höchste, was ernst zu
nehmende Leute drüben schüchtern zu behaupten wagen. Es wäre
auch für die Amerikaner selbst kein Kompliment, wenn man ohne
weiteres der Annahme stattgäbe, dass sie einst in den Zeiten
goldener Freiheit ein Doppeltes tranken von der nicht knappen
Menge, die sie sich heute noch genehmigen.
Der Annahme, dass das Verbot vorwiegend die Arbeiterschaft
und namentlich die vorhergehend besprochene Unterschicht der-
selben betroffen habe, ist eine starke Wahrscheinlichkeit nicht ab-
zusprechen. Diese Vermutung wird schon nahegelegt durch die
mächtige Preissteigerung, welche die Alkoholika durch das Verbot
erfahren haben. Man kann sich von diesen Preisen, die natürlich
keineswegs einheitlich sind, etwa eine Vorstellung machen, wenn
man zurückdenkt an die Preise, die während unserer Rationierungs-
jahre für im Schleichhandel vertriebene Lebensmittel gezahlt
wurden. Fine Flasche Whisky oder Kognak kann irgendeinen
Kaufpreis zwischen 6 und 18 Dollar haben. Es ist klar, dass die
meisten Arbeiter nicht in der Lage sind, grössere Alkoholmengen
mit solchen Preisen zu bezahlen. Die Beschaffung der Roh-
materialien zur Eigenfabrikation und die dazu erforderliche Haus-
destille, jener Apparat, von dem uns Amerikaner scherzhaft sagten,
dass er in jedes christliche Heim gehöre, ist ebenfalls nicht gerade
billig, so dass man getrost sagen kann, dass das Verbot für die
untersten Bevölkerungsschichten immerhin eine scharfe Ratio-
nierung bedeutet.
Die soeben erwähnte Eigenherstellung alkoholischer Getränke
mit Hausdestillen ist übrigens ein besonderes Kapitel von ziemlicher
Mannigfaltigkeit. Das Bundesgesetz verbietet die Selbsterzeugung
nicht und gleichfalls nicht die Darreichung des Getränks an be-
5 1) Val.z ] B. Legien: „Aus der amerikanischen Arbeiterbewegung.“
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