Die Lokalunionen sind in der Regel selbständig in der Fest-
setzung von Aufnahmegebühren und der Beiträge. Die Zentral-
statuten schreiben nur die Sätze vor, die an die Zentralkasse
abgeführt werden müssen. Diese sind oft im Verhältnis zum
Gesamtbeitrag ausserordentlich niedrig. Nach einer (nicht voll-
ständigen) Zusammenstellung finden wir, dass vier Zentral-
vorstände einen Jahresbeitrag pro Mitglied fordern in Höhe von ie
1,15, 2,50, 3,50 und 9,60 Dollar. Acht weitere Vorstände erheben
vierteljährlich Beiträge von je 0,50, 1,—, 1,30, 1,50, 2,75 und
3,75 Dollar. Am meisten üblich ist der Monatsbeitrag, wobei der
Anteil der Zentralverwaltung festgesetzt ist bei 12 Verbänden
zwischen 15 und 30 Cent, bei 14 Verbänden zwischen 35 und 50 Cent,
bei 13 Verbänden zwischen 60 und 100 Cent, bei 8 Verbänden
bis zu 2 Dollars. Wochenbeiträge fanden wir nur bei 7 Ver-
bänden mit Hauptkassenbeiträgen von 10 bis 50 Cent. Der
Schuhmacherverband erhebt für die Zentrale zwei Drittel aller
Lokaleinnahmen, während die Schiffsheizer und Köche 10 Prozent
des Gesamtbeitrages bis zu einem Dollar anfordern.
Über die Höhe des Gesamtbeitrages, den die Mitglieder in den
Lokalunionen zu zahlen haben, lassen sich zusammenfassend Zahlen
nicht geben, da wir eine solche Zusammenstellung nicht vorgefunden
haben. Auch darin äussert sich der geringere Zentralismus der ame-
rikanischen Gewerkschaftsbewegung, dass selbst im Rahmen der
einzelnen Zentralverbände die Hauptvorstände keine genauen
Übersichten über die lokalen Einrichtungen ihrer Lokalunionen
haben — trotz der grossen Statistikfreudigkeit dieses Landes. Die
Mehrzahl der Verbände schreibt zwar für den Beitrag Mindest-
sätze vor; aber es ist nicht zu erkennen, inwieweit diese in der
Praxis überschritten werden. Die in den Satzungen niedergelegten
Mindestsätze bewegen sich zwischen 25 und 40 Cent in der Woche
resp. 0,40 und 2,40 Dollars im Monat. Gemessen an der Beitrags-
höhe in den deutschen Gewerkschaften, wo die Regel ein bis
anderthalb Stundenlöhne in der Woche ist, sind die Gewerkschafts-
beiträge in den Vereinigten Staaten verhältnismässig niedrig; sie
erreichen vielfach kaum einen Stundenlohn im Monat.
Aus den mitgeteilten Zahlen ist zu entnehmen, dass der Anteil
der Zentralverwaltung an den Beiträgen relativ klein ist, worin
sich eben die grössere Selbständigkeit der Lokalunionen auch in
bezug auf die finanziellen Angelegenheiten ausdrückt. Dem-
entsprechend beschränken sich die Zentralen zumeist auf eine ver-
waltende und propagandistische Tätigkeit, während die Unter-
stützungseinrichtungen der Selbstbestimmung der Lokalunionen
überlassen bleiben. Selbst die Streikunterstützung bleibt bei den
meisten Verbänden völlig den Lokalunionen überlassen. Über den
Umfang der sonstigen Unterstützungen, soweit sie von den
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