Full text: Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer

Die Lokalunionen sind in der Regel selbständig in der Fest- 
setzung von Aufnahmegebühren und der Beiträge. Die Zentral- 
statuten schreiben nur die Sätze vor, die an die Zentralkasse 
abgeführt werden müssen. Diese sind oft im Verhältnis zum 
Gesamtbeitrag ausserordentlich niedrig. Nach einer (nicht voll- 
ständigen) Zusammenstellung finden wir, dass vier Zentral- 
vorstände einen Jahresbeitrag pro Mitglied fordern in Höhe von ie 
1,15, 2,50, 3,50 und 9,60 Dollar. Acht weitere Vorstände erheben 
vierteljährlich Beiträge von je 0,50, 1,—, 1,30, 1,50, 2,75 und 
3,75 Dollar. Am meisten üblich ist der Monatsbeitrag, wobei der 
Anteil der Zentralverwaltung festgesetzt ist bei 12 Verbänden 
zwischen 15 und 30 Cent, bei 14 Verbänden zwischen 35 und 50 Cent, 
bei 13 Verbänden zwischen 60 und 100 Cent, bei 8 Verbänden 
bis zu 2 Dollars. Wochenbeiträge fanden wir nur bei 7 Ver- 
bänden mit Hauptkassenbeiträgen von 10 bis 50 Cent. Der 
Schuhmacherverband erhebt für die Zentrale zwei Drittel aller 
Lokaleinnahmen, während die Schiffsheizer und Köche 10 Prozent 
des Gesamtbeitrages bis zu einem Dollar anfordern. 
Über die Höhe des Gesamtbeitrages, den die Mitglieder in den 
Lokalunionen zu zahlen haben, lassen sich zusammenfassend Zahlen 
nicht geben, da wir eine solche Zusammenstellung nicht vorgefunden 
haben. Auch darin äussert sich der geringere Zentralismus der ame- 
rikanischen Gewerkschaftsbewegung, dass selbst im Rahmen der 
einzelnen Zentralverbände die Hauptvorstände keine genauen 
Übersichten über die lokalen Einrichtungen ihrer Lokalunionen 
haben — trotz der grossen Statistikfreudigkeit dieses Landes. Die 
Mehrzahl der Verbände schreibt zwar für den Beitrag Mindest- 
sätze vor; aber es ist nicht zu erkennen, inwieweit diese in der 
Praxis überschritten werden. Die in den Satzungen niedergelegten 
Mindestsätze bewegen sich zwischen 25 und 40 Cent in der Woche 
resp. 0,40 und 2,40 Dollars im Monat. Gemessen an der Beitrags- 
höhe in den deutschen Gewerkschaften, wo die Regel ein bis 
anderthalb Stundenlöhne in der Woche ist, sind die Gewerkschafts- 
beiträge in den Vereinigten Staaten verhältnismässig niedrig; sie 
erreichen vielfach kaum einen Stundenlohn im Monat. 
Aus den mitgeteilten Zahlen ist zu entnehmen, dass der Anteil 
der Zentralverwaltung an den Beiträgen relativ klein ist, worin 
sich eben die grössere Selbständigkeit der Lokalunionen auch in 
bezug auf die finanziellen Angelegenheiten ausdrückt. Dem- 
entsprechend beschränken sich die Zentralen zumeist auf eine ver- 
waltende und propagandistische Tätigkeit, während die Unter- 
stützungseinrichtungen der Selbstbestimmung der Lokalunionen 
überlassen bleiben. Selbst die Streikunterstützung bleibt bei den 
meisten Verbänden völlig den Lokalunionen überlassen. Über den 
Umfang der sonstigen Unterstützungen, soweit sie von den 
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