keinerlei Anspruch auf die Leistungen der Organisation und sind
der grössten Unsicherheit ihrer Existenz ausgesetzt.
Solche, dem deutschen Gewerkschaftsempfinden unsymp athischen
Methoden?) sollen in der Vergangenheit sehr stark verbreitet ge-
wesen sein und sind auch heute noch durchaus nicht selten. Un-
zweifelhaft ist aber ihre Anwendung schon sehr erheblich zurück-
gegangen und ist auch wohl nur in solchen kleinen Berufen möglich,
wo die Lokalunion in ihrem Bereich alle Arbeitsplätze genau über-
sehen kann und ein Eindringen von Berufsiremden aus arbeitstech-
nischen Gründen nur schwer möglich ist.
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7. Grenzstreitigkeiten.
Das jeder Union innewohnende Bestreben, für ihre Mitglieder
nicht nur gute Arbeitsbedingungen, sondern nach Möglichkeit auch
dauernde Arbeitsgelegenheit zu sichern, führt nun aber auch zu
Differenzen zwischen den Gewerkschaften selbst. Auch in Deutsch-
Jand gibt es gelegentlich Grenzstreitigkeiten, weil die Berufs- oder
Industriezugehörigkeit dieser oder jener Arbeitsgruppe zweifelhaft
ist. Hier geht das Ringen um die Mitglieder. In den Vereinigten
Staaten geht der Kampf um die Arbeitsplätze, der der Federation
ernsthafte Sorgen bereitet. Häufig mussten Schiedsgerichte zu-
sammentreten, um Streitigkeiten dieser Art zu schlichten. Auch
die amtlichen Arbeitsbehörden wenden diesen Grenzstreitigkeiten
ihre Aufmerksamkeit zu, weil dadurch nicht selten schon empfind-
liche Störungen des Wirtschaftslebens hervorgerufen worden sind.
Seit Jahren besteht unter der Kontrolle des Arbeitsministeriums
ein paritätisch von Gewerkschaften und Unternehmern besetztes
besonderes Schiedsgericht für gewerkschaftliche Grenzstreitig-
keiten, das „National Board for Jurisdictional Awards“. Es ge-
lingt aber nicht immer, Entscheidungen zu finden, die auch von
beiden Parteien anerkannt werden.
Fin Streitfall dieser Art, der seit Jahren akut ist und die Zu-
sammenarbeit in der Federation ernstlich stört, mag hier zur
Illustration angeführt sein. Es handelt sich um Differenzen zwischen
dem Verband der Baufischler und Zimmerer und dem der Hohl-
1) Aber auch der deutsche Gewerkschafter muss sich hüten, voreilig den Stab über die
amerikanischen Gewerkschaften zu brechen. Bei uns ist es nur erst vereinzelt Gewerk-
schaften gelungen, für ihre Mitglieder ein Recht auf alle Arbeitsplätze festzulegen. Wo
das aber geschehen ist, finden sich auch bei uns Beispiele von wirksamen Massnahmen
gegen eine Überfüllung des Berufes, Allerdings gehen sie nicht bis zur Schliessung der
Mitgliederliste, sondern beziehen sich auf eine planmässige Einschränkung der Lehrlings-
haltung und Verhinderung von Anlernung Berufsfremder, Überhaupt gebietet die Gerechtig-
keit gegenüber den amerikanischen Gewerkschaften, zu sagen, dass die bei unseren
Gewerkschaften geringere Betonung berufsegoistischer Interessen doch wohl nicht aus-
schliesslich auf das Gefühl der allgemeinen ‘Arbeitersolidarität, sondern auch mit darauf
zurückzuführen ist, dass schon durch die realen wirtschaftlichen und sozialen Macht-
verhältnisse ein Verzicht auf Berufsegoismus erzwungen wird,
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