keinerlei Anspruch auf die Leistungen der Organisation und sind
der grössten Unsicherheit ihrer Existenz ausgesetzt.
Solche, dem deutschen Gewerkschaftsempfinden unsymp athischen
Methoden?) sollen in der Vergangenheit sehr stark verbreitet gewesen
sein und sind auch heute noch durchaus nicht selten. Unzweifelhaft
ist aber ihre Anwendung schon sehr erheblich zurückgegangen
und ist auch wohl nur in solchen kleinen Berufen möglich,
wo die Lokalunion in ihrem Bereich alle Arbeitsplätze genau übersehen
kann und ein Eindringen von Berufsiremden aus arbeitstechnischen
Gründen nur schwer möglich ist.
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7. Grenzstreitigkeiten.
Das jeder Union innewohnende Bestreben, für ihre Mitglieder
nicht nur gute Arbeitsbedingungen, sondern nach Möglichkeit auch
dauernde Arbeitsgelegenheit zu sichern, führt nun aber auch zu
Differenzen zwischen den Gewerkschaften selbst. Auch in Deutsch-Jand
gibt es gelegentlich Grenzstreitigkeiten, weil die Berufs- oder
Industriezugehörigkeit dieser oder jener Arbeitsgruppe zweifelhaft
ist. Hier geht das Ringen um die Mitglieder. In den Vereinigten
Staaten geht der Kampf um die Arbeitsplätze, der der Federation
ernsthafte Sorgen bereitet. Häufig mussten Schiedsgerichte zusammentreten,
um Streitigkeiten dieser Art zu schlichten. Auch
die amtlichen Arbeitsbehörden wenden diesen Grenzstreitigkeiten
ihre Aufmerksamkeit zu, weil dadurch nicht selten schon empfindliche
Störungen des Wirtschaftslebens hervorgerufen worden sind.
Seit Jahren besteht unter der Kontrolle des Arbeitsministeriums
ein paritätisch von Gewerkschaften und Unternehmern besetztes
besonderes Schiedsgericht für gewerkschaftliche Grenzstreitigkeiten,
das „National Board for Jurisdictional Awards“. Es gelingt
aber nicht immer, Entscheidungen zu finden, die auch von
beiden Parteien anerkannt werden.
Fin Streitfall dieser Art, der seit Jahren akut ist und die Zusammenarbeit
in der Federation ernstlich stört, mag hier zur
Illustration angeführt sein. Es handelt sich um Differenzen zwischen
dem Verband der Baufischler und Zimmerer und dem der Hohl-1)
Aber auch der deutsche Gewerkschafter muss sich hüten, voreilig den Stab über die
amerikanischen Gewerkschaften zu brechen. Bei uns ist es nur erst vereinzelt Gewerkschaften
gelungen, für ihre Mitglieder ein Recht auf alle Arbeitsplätze festzulegen. Wo
das aber geschehen ist, finden sich auch bei uns Beispiele von wirksamen Massnahmen
gegen eine Überfüllung des Berufes, Allerdings gehen sie nicht bis zur Schliessung der
Mitgliederliste, sondern beziehen sich auf eine planmässige Einschränkung der Lehrlingshaltung
und Verhinderung von Anlernung Berufsfremder, Überhaupt gebietet die Gerechtigkeit
gegenüber den amerikanischen Gewerkschaften, zu sagen, dass die bei unseren
Gewerkschaften geringere Betonung berufsegoistischer Interessen doch wohl nicht ausschliesslich
auf das Gefühl der allgemeinen ‘Arbeitersolidarität, sondern auch mit darauf
zurückzuführen ist, dass schon durch die realen wirtschaftlichen und sozialen Machtverhältnisse
ein Verzicht auf Berufsegoismus erzwungen wird,
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