fullscreen : Wege zur Rationalisierung

Rationalisierungsmaßnahme von vornherein aus. Kleinere und
mittlere Industriebetriebe sind eben nicht in der Lage, sich eine
den praktischen Bedürfnissen des letzten Verbrauchers entsprechende
 Verteilungs- und Verkaufsorganisation anzugliedern,
denn die Erfahrung zeigt, daß derartige Handelsabteilungen,
wenn sie sich lediglich auf Spezialfabrikate stützen, die keine
Massenartikel sind, den Verteilungsprozeß kostspieliger und umständlicher
 gestalten, als wenn man sich der Vermittlung des
Großhandels bedient,

Aus dieser Feststellung lassen sich allerdings Erkenntnisse
gewinnen, die für die mögliche und notwendige Rationalisierung
der Betriebsvorgänge innerhalb des Großhandels bedeutsam
sind. Man wird mit einer gewissen Zwangsläufigkeit zu rechnen
haben, der sich auch der Großhandel fügen muß, sofern er sich
nicht in bewußten Gegensatz zu bestimmten Entwicklungstendenzen
 der industriellen Produktion stellen will, Auch in
einer Volkswirtschaft, in der sich der Konsum auf zahlreichen
Gebieten des täglichen Bedarfs an verhältnismäßig wenige
normierte Stapelartikel und auch bei gehobenen Ansprüchen an
Befriedigung durch Markenartikel gewöhnt hat, findet der Großhandel,
 der seine Funktionen als Lagerhalter und Kreditgewährer
 auszuüben vermag, genügend Raum zu volkswirtschaftlich
 unentbehrlicher und nützlicher Betätigung, Je kleiner
allerdings die Sortimente werden, die vom Großhandel zur Verfügung
 der Verarbeitung oder des Wiederverkaufs gehalten
werden müssen, je mehr sich die große Masse der Verbraucher
daran gewöhnt, immer wieder den gleichen Artikel und die
gleiche Marke zu verlangen, desto mehr wird sich die Funktion
des Großhandels von individueller Anregung, also Qualitätsleistung
 zu ordnender Verteilungstätigkeit, also Quantitätsleistung
 wandeln. Darin liegt kein Werturteil, sondern es handelt
sich zunächst um eine Feststellung, die zu der Erkenntnis führt,
daß in solchen Fällen dem Großhandel gar nichts anderes übrig
bleibt, als sich zu rationalisieren. Das heißt, der Großhandel
muß — sofern er sich nicht resigniert auf das Tätigkeitsgebiet
des Kommissionärs oder Agenten zurückziehen will — entweder
Generallagerhalter der Fabrik auf eigene Rechnung oder Beteiligter
 eines zu gemeinsamer Lagerhaltung verbundenen Großhandelskonsortiums
 am gleichen Ort oder Mitglied einer Großhändlersozietät
 werden, die an den Hauptabsatzplätzen den

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