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gesellschaftlichen Unehre zurück: wir haben das vom Standpunkt
des Ethikers aus in aller Herzlichkeit zu billigen, aber von dem
Standpunkt des Ökonomisten aus müssen wir sagen: es fehlt ihm
eine (zum Glück) relativ seltene und eben darum relativ hoch-
bezahlte „Fähigkeit“.
Amonns Antwort hierauf beweist, daß er den Begriff
„Fähigkeit“ nach wie vor als „Begabung“ deutet. Er schreibt: (II.)
„Fassen wir dieses Beispiel etwas allgemeiner, so lautet es: jemand
hat die Fähigkeit, sowohl einen Beruf mit schwerer und natürlich
besser bezahlter und einen anderen mit leichter und vielleicht
schlechter bezahlten Arbeit zu ergreifen. Er hat auch die äußere
Möglichkeit. Er weiß davon. Er ist sich auch durchaus sicher,
daß er die Arbeit leisten kann. Keiner der Gründe, die Oppen-
heimer für die Ergreifung des leichteren Berufes in Betracht zieht,
kommt in Frage. In Frage kommt lediglich, ob die Differenz im
Einkommen die Differenz in der Arbeitsbeschwerde nach der sub-
jektiven Schätzung des „Produzenten“ aufwiegt oder nicht. Dabei
handelt es sich doch nicht mehr um eine „Fähigkeit“ im üblichen
Sinne des Wortes, und wenn Oppenheimer aus der Tatsache der
Wahl in der einen oder der anderen Richtung auf die „Fähigkeit“
zurückschließt, so verwechselt er Können und Wollen oder
Fähigkeit und Ausnützung, oder Verwertung der Fähigkeit
oder eine Möglichkeit mit einer Tatsache“,
Das Mißverständnis liegt klar auf der Hand. Ich habe nichts
mehr hinzuzusetzen. Wenn sein Subjekt den höher bezahlten Beruf
nicht ergreift, so ist es per definitionem minderqualifiziert, weil es
das kleinere Mittel zum kleineren Ziele wählt. (Man könnte
immerhin auch sagen, daß ihm der Mut zu dem schwereren Berufe
fehlt: und Mut ist Begabung).
Damit sind wir an den letzten Punkt gekommen, der in
diesem Zusammenhang vielleicht noch behandelt zu werden ver-
dient. Man muß sich klarmachen, daß prinzipiell die Bewertung der
Qualifikation durch die Gesellschaft nach denselben Gesetzen erfogt
wie die Bewertung der Sachgüter durch die Gesellschaft, d. h.
ihre Preisfeststellung. In beiden Fällen entscheidet dasjenige, was
ich vorgeschlagen habe, als „relative ökonomische Seltenheit“ zu
bezeichnen. Je seltener eine überhaupt begehrte Eigenschaft ist,
handle es sich nun um körperliche Vorzüge: z. B. auffällig
kurze Stimmbänder (die Bedingung des Tenoristen) oder sinnen-
mäßige (z. B. die „Weinzunge“ oder in früheren Zeiten das
„Indigoauge“ eines Experten) oder geistige oder schließlich er-
en