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biete ‚Dilettanten‘ ... geblieben, und dies hatte zur Fol ; Adaß >
gerade ihre allgemeine Werttheorie nicht nur — insbesonde A S&
Psychologen — außerordentlich umstritten ist, sondern sich atich* Kie\*
innerlich, von weitgehenden Divergenzen beherrscht darstellt“
(S. 280). Dann wird festgestellt, in Übereinstimmung mit unserer
eigenen Kritik (Theorie S. 461), daß die Preistheorie sich schon
insofern in einem Zirkel bewegt, als sie den Preis durch die
Schätzungen der Grenzkäufer — resp. Grenzverkäuferpaare be-
stimmt sein läßt, während doch sicher ist, daß ‚es durch den Preis
bestimmt ist, wer der letzte noch zugelassene bzw. ausgeschlossene
Kaufswerber bzw. Verkaufswerber ist. Ebenso wird der andere
Zirkel zugegeben, gleichfalls in voller Übereinstimmung mit unserer
eigenen Kritik, daß die Schule bei der Ableitung der Preise aus
dem Wert in gröblicher petitio principii die Preise bereits vor-
aussetzt (S. 283). Es wird weiterhin in Übereinstimmung mit vielen
anderen Kritikern auf die unbestreitbare Tatsache hingewiesen, daß
das Geld an sich keinen subjektiven Verwendungswert besitzt, und
daß daher seine Wertschätzung subjektiv wieder nur möglich ist,
wenn man die Preise der damit zu kaufenden Güter kennt: wieder
der gleiche Zirkel! Und schließlich wird wenigstens bei Wicksell
der groteskeste Grundfehler der ganzen Schule gerügt, daß sie mit
„Intensitätsfunktionen“ rechnet, als wären sie mathematische
Größen und könnten in Zahlen ausgedrückt werden (S. 287). Auf
diese Weise entstehen nicht nur hei Wicksell, sondern, wie ich
erweiternd behaupte, überall in dieser Doktrin „Scheingleichungen“,
wie Amonn sie glücklich bezeichnet, keine Gleichungen im
mathematischen Sinne, die ein „extensives Größenverhältnis ergeben
könnten, wie es der Preis darstellt“.
Und so kommt Amonn zu dem Schlusse, daß die Grenz-
nutzentheorie „für die Preiserklärung“ sehr wenig bedeutet
und leistet. Für sie ist lediglich die Tauschwertschätzung
von Bedeutung. Diese geht freilich auf die Nutzwertschätzung
zurück. Aber in welcher Weise dies der Fall ist, wie sie entsteht,
das ist für die Preiserklärung ohne Belang. Für die Preisbildung
ist einzig maßgebend, wie die Tauschwertschätzung der Käufer
(und eventuell Verkäufer) ist, nicht, wiesie geworden ist. Sie ist
für diese ein Datum. Für eine weitergehende „wirtschaftliche“ Be-
trachtung kann die genaue Kenntnis des Wertbildungsprozesses
von seinem Ursprung an möglicherweise wohl von Bedeutung sein.
Zur Preiserklärung ist sie jedenfalls nicht notwendig. Wir sind
also auch hier wieder völlig einig.