thumbs: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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stand, wurde durch Aussprache in solchen Versammlungen be 
seitigt und keinerlei Streitigkeiten kamen zwischen den Mit 
gliedern der verschiedenen Organisationen vor, sondern es 
herschte überall Einmütigkeit, in der jetzigen ernsten Zeit alle 
Streitfragen zu begraben. 
Auch im Saargebiet würden öffentliche Bergarbeiterver 
sammlungen nicht den Frieden unter den Bergarbeitern stören, 
sondern ebenso wie heute die Bergarbeiter im Felde eipig und 
ein Volk von Brüdern sind, würden sie es auch in den Versamm 
lungen sein. Bei Mitgliederversammlungen, die doch nur von 
Anhängern einer Richtung besucht werden, da Nichtmitglieder 
gar keinen Zutritt haben, ist der Einwand, daß der Frieden 
unter den Bergarbeitern gestört werden könne, erst recht hin 
fällig. Zwist unter den Bergarbeitern wird eher ausbrechen, 
wenn sie nicht mehr belehrt werden und jede Aussprache mit 
ihnen abgeschnitten ist. 
Auch diese Eingabe zeigt Ew. Exzellenz, daß in der Kriegs 
zeit von Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Organisationen 
keine Rede sein kaun, und glauben wir uns der Hoffnung hin 
geben zu dürfen, daß das Kriegsministerium Anweisungen gibt, 
die auch den Bergarbeitern des Saargebiets gestatten, sich zu 
sammenzufinden, nm darüber zu beraten, wie am besten die 
Wunden, die der Krieg schlägt, geheilt werden können. 
In der angenehmen Erwartung auf baldige günstige Ant 
wort zeichnen 
Mit hochachtungsvollem Glück auf! 
Verband der Bergarbeiter Deutschlands. 
Gewerkverein christlicher Bergarbeiter. 
Gewerkvercin der Bergarbeiter (H.-D.) 
Essen, den 6. Februar 1915. 
An Se. Exzellenz, den Herrn Minister für Handel und 
Gewerbe, von Sydow, Berlin. 
Die ergebenst unterzeichneten Bergarbeiterverbände er 
lauben sich, Ew. Exzellenz die Bitte zu unterbreiten, geeignete 
Schrite zu veranlassen, daß zur Schlichtung von Streitigkeiten 
aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitern 
des Bergbaues ein Einigungsamt errichtet wird. 
AIs Aufgabe des Einigungsamtes käme die friedliche Ver 
mittelung und Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus Fragen
	        
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