Full text: Die Bedeutung des Dawesplanes

ischland jährlich zu zahlen gehalten sein sollte, und bestimmt, daß dieser 
‚ag alles einschließen sollte, so daß der drohenden Gefahr neuer oder 
rwarteter Forderungen ein Ende gemacht wurde. Er erkannte die Not- 
Jigkeit sachverständiger Regelung der Übertragung der Reparationszah- 
: sen an das Ausland an und setzte das Transferkomitee zum Schutze der 
ischen Währung ein. Er betonte nachdrücklich die entscheidende Be- 
‘ung einer Wiederherstellung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen 
. heit Deutschlands und begrenzte, erginzt durch die Londoner Verein- 
angen vom August 1924, in vielen Beziehungen die Möglichkeit, daß 
erhalb des Rahmens des Sachverständigenplanes Sanktionen ergriffen 
' den könnten. Er erkannte in vollem Umfange den Grundsatz schieds- 
terlicher Entscheidung an und regelte im einzelnen die schiedsrichter- 
e Entscheidung etwa strittig werdender Fragen. 
Damit ist genug über den Gedankengang gesagt, der dem Sachverstän- 
:ngutachten zugrunde liegt, und über die Grundlagen, auf denen es 
Osichtigte, praktisch zu erproben, in welchem Maße Reparationszah- 
zen möglich seien. Dies schloß einerseits eine Prüfung dessen ein, was 
ischland an Leistungen im Inneren aufbringen könne, und andererseits 
Prüfung dessen, was die deutsche Wirtschaft imstande sei zu zahlen, und 
Gläubigerländer imstande seien, an ausländischen Zahlungen zu empfan- 
Um in angemessener Weise feststellen zu können, zu welchen Zahlungen 
Innern Deutschland fähig sei, richtete der Sachverständigenplan ein Sy- 
a innerer Kontrollen ein, deren allgemeine Beschreibung hier genügt. 
Reichsbank wurde umgestaltet und von der Reichsregierung unabhängig 
1acht. Eine Anzahl ausländischer Mitglieder wurde in ihren Generalrat 
sandt und einer von diesen zum Kommissar bei der Reichsbank bestimmt 
der besonderen Aufgabe, die Notenausgabe der Reichsbank daraufhin zu 
rwachen, daß sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen verbleibt. Die deut- 
: en Eisenbahnen wurden einer privaten, von der Reichsregierung unabhin- 
en Gesellschaft übertragen und ihnen eine erste Hypothek von elf Milliar- 
; Goldmark zur Sicherstellung von Reparationszahlungen auferlegt. Im all- 
; Jeinen verbleibt die Verantwortung für die Verwaltung der Eisenbahnen in 
tischen Händen, solange im Dienste der Schuldverschreibungen keine Ver- 
mnis eintritt. Jedoch wurde eine Anzahl ausländischer Mitglieder in den 
‘waltungsrat der Reichsbahn entsandt und ein ausländischer Reichsbahn- 
nmissar mit wesentlichen Aufsichtsrechten eingesetzt. Ein ausländischer 
‚uhänder für die Schuldverschreibungen der Reichsbahngesellschaft wurde 
zesetzt, um die Interessen der Inhaber der Schuldverschreibungen zu wah- 
. Sodann sah der Plan, wie Ihnen bekannt, eine Belastung der deutschen 
ustrie zu Reparationszwecken in Hohe von finf Milliarden Goldmark 
oy sowie einen ausländischen Treuhänder zur Überwachung der Umlegung 
| Belastung im einzelnen und zur Vertretung der Interessen der Inhaber 
Ls Industrieobligationen. Die kontrollierten Reichseinnahmen, die bereits 
ähnt sind, wurden der allgemeinen Aufsicht eines Kommissars der kon- 
lierten Einnahmen unterstellt. Um diese verschiedenen Aufgaben in Zu- 
‚menhang zu bringen und ihre reibungslose Tätigkeit im Zusammenhang 
ganzen Sachverständigenplans zu sichern, sah der Plan ferner einen Ge- 
alagenten fiir die Reparationszahlungen vor. Alle Zahlungen auf Repa- 
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