Full text: Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk

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Der Lohntüten-Arbeitszettel 
Von Dipl.-Kfm. Franz Rößle, Karlsruhe 
Als Ergänzung zum Aufsatz „Das Formular, ein Mittel der Be- 
triebskontrolle‘ soll hier noch ein Lohntüten-Arbeitszettel angeführt 
und besprochen werden, 
Der Lohntüten-Arbeitszettel* stellt eine Kombination von Lohn- 
tüte und Arbeitszettel dar, Der Zettel besteht aus dem Kopfbogen 
und dem eigentlichen Arbeitszettel. Auf dem Kopfbogen wird der 
Name des Gehilfen, die neue Arbeitswoche und die Lohnabrechnung 
der vergangenen Arbeitswoche eingetragen. Der Arbeitszettel ist 
in vertikaler Richtung in zwei Hauptspalten, A und B, gegliedert, 
die dann wieder horizontal in sechs Spalten für die einzelnen Wo- 
chentage aufgeteilt sind, Unter Spalte A trägt man die geleisteten 
Arbeiten und den Materialaufwand ein, einerlei, ob es sich um 
Taglohnarbeiten, Werkstattarbeiten, oder Arbeiten an Großaufträ- 
gen (z, B. Neubau) handelt, Bei Taglohnarbeiten hat der Auftrag- 
geber in der Spalte A zu bescheinigen, daß die angeführte Arbeit 
wunschgemäß erledigt wurde, Taglohnarbeiten müssen auch noch 
in Spalte B eingetragen werden. Der ausgefüllte Gegenschein B 
wird abgetrennt und dem Kunden zur Kontrolle ausgehändigt. 
Der Lohntüten-Arbeitszettel wird dem Gehilfen am Zahltag mit 
dem Lohnbetrag ausgehändigt. Er wird so zusammengelegt, daß 
er eine Lohntüte darstellt. Der Gehilfe trennt die Lohnabrechnung 
ab und verwendet den Rest.als Arbeitszettel für die kommende 
Woche. Zusammengefaßt sei nochmals angeführt, was der Gehilfe 
mit dem Arbeitszettel zu tun hat: 
1. die Arbeitsstelle einzutragen, 
2. den Zeitaufwand festzuhalten 
* Der Lohntüten-Arbeitszettel wurde von Malermeister. Wilhelm 
Reinarz, Düsseldorf, Schützenstr. 58, entworfen und kann von dort be- 
zogen werden, 
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