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Der Lohntüten-Arbeitszettel
Von Dipl.-Kfm. Franz Rößle, Karlsruhe
Als Ergänzung zum Aufsatz „Das Formular, ein Mittel der Be-
triebskontrolle‘ soll hier noch ein Lohntüten-Arbeitszettel angeführt
und besprochen werden,
Der Lohntüten-Arbeitszettel* stellt eine Kombination von Lohn-
tüte und Arbeitszettel dar, Der Zettel besteht aus dem Kopfbogen
und dem eigentlichen Arbeitszettel. Auf dem Kopfbogen wird der
Name des Gehilfen, die neue Arbeitswoche und die Lohnabrechnung
der vergangenen Arbeitswoche eingetragen. Der Arbeitszettel ist
in vertikaler Richtung in zwei Hauptspalten, A und B, gegliedert,
die dann wieder horizontal in sechs Spalten für die einzelnen Wo-
chentage aufgeteilt sind, Unter Spalte A trägt man die geleisteten
Arbeiten und den Materialaufwand ein, einerlei, ob es sich um
Taglohnarbeiten, Werkstattarbeiten, oder Arbeiten an Großaufträ-
gen (z, B. Neubau) handelt, Bei Taglohnarbeiten hat der Auftrag-
geber in der Spalte A zu bescheinigen, daß die angeführte Arbeit
wunschgemäß erledigt wurde, Taglohnarbeiten müssen auch noch
in Spalte B eingetragen werden. Der ausgefüllte Gegenschein B
wird abgetrennt und dem Kunden zur Kontrolle ausgehändigt.
Der Lohntüten-Arbeitszettel wird dem Gehilfen am Zahltag mit
dem Lohnbetrag ausgehändigt. Er wird so zusammengelegt, daß
er eine Lohntüte darstellt. Der Gehilfe trennt die Lohnabrechnung
ab und verwendet den Rest.als Arbeitszettel für die kommende
Woche. Zusammengefaßt sei nochmals angeführt, was der Gehilfe
mit dem Arbeitszettel zu tun hat:
1. die Arbeitsstelle einzutragen,
2. den Zeitaufwand festzuhalten
* Der Lohntüten-Arbeitszettel wurde von Malermeister. Wilhelm
Reinarz, Düsseldorf, Schützenstr. 58, entworfen und kann von dort be-
zogen werden,
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