ACHTZEHNTES KAPITEL
DAS ANLEIHEKOMITEE
DER REPARATIONSKOMMISSION
Das Verhältnis der deutschen Regierung zur Reparationskommission
hatte sich mittlerweile verschärft, doch gelang es
persönlicher Einwirkung auf Mitglieder der Kommission, einen
direkten Bruch zu verhindern. Eine Note der Kommission vom
13. April gab durch ungewohnt milde Tonart den Willen zur
Einigung kund, Sie erklärte, daß die Erfüllung der für das Moratorium
gestellten Bedingungen auch im deutschen Interesse, vor
allem zur Vorbereitung einer Anleihe nötig sei, und daß man der
deutschen Souveränität nicht zu nahe treten wolle. Die Kommission
wolle jeden praktischen Vorschlag prüfen, den die
deutsche Regierung vorlege. Ein weiterer kurzer Notenaustausch
aber erregte neue Mißverständnisse, so daß die Lage Anfang Mai
wieder sehr kritisch war, Abermals wurde es nötig, durch persönliche
Beziehungen vermittelnd einzugreifen. Die deutsche Regierung
war letzthin ganz in den alten Fehler zurückgefallen, den
Verkehr mit der Reparationskommission im Wege des Notenwechsels
zu führen. Wenn die bestehende Spannung überhaupt
noch zu beseitigen war, so konnte das nur durch persönliche Aussprache
mit einem verantwortlichen deutschen Vertreter geschehen.
Daher wurde in Genua angeregt, daß der deutsche Finanzminister
Hermes, der sich durch sein Auftreten in der Konferenz von
Genua überall Sympathien erworben hatte, nach Paris gehen solle,
um in Einzelbesprechungen mit den Mitgliedern der Reparationskommission
eine Verständigung anzubahnen, Etwa gleichzeitig
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