sollten die Verhandlungen des internationalen Anleihekomitees in
Paris beginnen, Ihr Erfolg hing davon ab, daß der Streitfall mit
der Reparationskommission beigelegt wurde,
In stiller und zäher Arbeit in Paris mußte ich den Frieden
mit der Kommission vorbereiten. Die deutsche Regierung gab am
9. Mai 1922 eine zwischen Mitgliedern der Kommission und mir
vereinbarte Erklärung ab, Sie änderte sachlich den deutschen
Standpunkt nicht, gab aber den Wunsch zu erkennen, so weit wie
möglich den Anschauungen der Kommission gerecht zu werden,
Minister Hermes konnte nun am 13, Mai nach Paris kommen. Er
stellte fest, daß die Kluft, die der frühere Notenwechsel gerissen
hatte, schwer zu überbrücken sein würde. Die Kommission war
der Ansicht, daß die deutsche Regierung nichts anderes bezweckt
habe als eine Herausforderung, Wenn der Besuch von Dr. Hermes
sie darüber eines besseren belehrte, so blieb noch immer die Auf-
gabe, die beiden in ihre entgegengesetzten Thesen verbissenen
Parteien einander sachlich näher zu bringen, Nach zehn mühe-
vollen Tagen war endlich die erlösende Formel gefunden! Deutsch-
land sollte die Forderungen der Kommission vom 21, März 1922
grundsätzlich anerkennen, dabei aber erklären, daß einige dieser
Forderungen zurzeit nicht zu erfüllen seien, Die deutsche Re-
gierung sollte sich dabei zum erstenmal verpflichten, das An-
schwellen der schwebenden Schuld zu beschränken. Gerade
dieser Punkt, der eigentlich. selbstverständlich sein mußte, gab
zu den schwersten Bedenken auf deutscher Seite Anlaß. Man
stand in Berlin eben auf dem Standpunkt, daß es unmöglich sei,
das Anwachsen der schwebenden Schuld zu verhindern, solange
die Reparationsfrage nicht befriedigend gelöst sei. Auf Vorschlag
des englischen Delegierten Bradbury wurde schließlich diese
Verpflichtung dahin gemildert, daß sie nur gelten sollte, wenn
Deutschland eine angemessene Hilfe durch eine auswärtige An-
leihe erhielte, Unter dieser Voraussetzung sollte die deutsche
Regierung sich binden, die schwebende Schuld nicht über den
Stand vom 31, März 1922 anwachsen zu lassen und eine etwaige
Vermehrung nach drei Monaten zu beseitigen, notfalls durch
neue Steuern, Die in Ausführung des Vertrages von Versailles
166