gezahlten Beträge sollten bei der Berechnung des Zuwachses der
schwebenden Schuld Deutschlands außer Betracht bleiben und
aus der erwarteten ausländischen Anleihe abgedeckt werden.
Die Berliner Regierung wehrte sich gegen diese in Paris ver-
einbarte Formel mit Händen und Füßen, Sie sah darin eine Falle,
Schließlich verlangte sie einen Zusatz des Inhalts, daß die ganze
Abmachung im Falle höherer Gewalt nicht gelten solle, Der
Zusatz wurde abgelehnt, weil er selbstverständlich war, aber auch
weil die Kommission befürchtete, daß er als Hintertür zum Ent-
wischen aus der Verpflichtung benutzt werden könnte, Man sieht,
wie weit das gegenseitige Mißtrauen gediehen war.
- Die Kontrollrechte der Reparationskommission wurden dahin
präzisiert, daß sie der Souveränität der deutschen Regierung
keinen Eintrag tun, die Verwaltung nicht stören und das Steuer-
geheimnis nicht verletzen sollten, Die Gesetze gegen die Kapital-
flucht sollten im Benehmen mit dem Garantiekomitee erweitert
und das aus dem Lande geflüchtete Kapital sollte mit Hilfe einer
äußeren oder inneren Anleihe zur Rückkehr veranlaßt werden,
Die Reichsbank war inzwischen durch Gesetz vom 25. Mai 1922
für vollkommen selbständig erklärt worden. Die Handelsstatistik
sollte in derselben Weise wie vor dem Kriege wieder aufge-
nommen werden,
Nach Berlin zurückgekehrt, brachte Dr. Hermes das Kabinett
dazu, daß es die vorgeschriebene Erklärung an die Reparations-
kommission in einer Note vom 28, Mai 1922 abgab. Bestimmend
war dabei vor allem die Rücksicht auf das Anleihekomitee der
Reparationskommission, das inzwischen erklärt hatte, es könne
seine Arbeiten nur fortsetzen, wenn eine Einigung zwischen der
Kommission und der deutschen Regierung zustande komme, Als
Anhang zu der Note vom 28, Mai wurde ein Haushaltsplan ein-
gereicht, Er zeigte einen Ueberschuß der Gesamteinnahmen über
die inneren Ausgaben des Reiches von etwa 70 Milliarden Papier-
mark — damals eine Milliarde Goldmark —, die für die Ver-
pflichtungen aus dem Vertrage von Versailles verwendet werden
sollten, In einem weiteren Schreiben des Reichskanzlers an die
Kommission vom 30, Mai 1922 wurde mitgeteilt, daß an Stelle der
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