von der Kommission verlangten 60 Milliarden neuen Steuern eine
Zwangsanleihe in gleicher Höhe aufgelegt werden würde, auf
welche schon im Laufe des Jahres 1922 40 Milliarden Mark ein-
gehen sollten, Der Gesetzentwurf hierfür lag bereits dem Reichs-
tage vor.
Die Antwort der Kommission erging am 31. März 1922, Sie
stellte fest, daß die deutsche Regierung mit den von ihr ergriffenen
und weiter in Aussicht gestellten Maßnahmen sich ernstlich be-
mühe, den Forderungen der Kommission nachzukommen, und
bewilligte nunmehr ohne weitere Bedingungen den am 21. März in
Aussicht gestellten Teilnachlaß der Zahlungen für das Jahr 1922.
Die Kommission behielt sich aber jederzeit das Recht vor, den
Nachlaß aufzuheben und damit den Zahlungsplan von London
wieder in Kraft zu setzen, sobald Deutschland den übernommenen
Verpflichtungen irgendwie nicht nachkommen würde. Verschiedene
noch offene Fragen sollten durch eine weitere Mitteilung der
Kommission an den Kanzler geregelt werden,
So war denn nach vielen Mühen der monatelange Streit zwischen
der Reparationskommission und der deutschen Regierung not-
dürftig beigelegt. Ein rechtes Gefühl der Befriedigung über diesen
Ausgang konnte auf keiner Seite aufkommen. Der Riß war ge-
flickt, aber noch deutlich zu sehen. Die kleine Atempause für
Deutschland war durch die Möglichkeit der Zurücknahme in
Frage gestellt,
Das von der Kommission angekündigte weitere Schreiben er-
ging am 14, Juni 1922, Es beschäftigte sich mit einigen Einzel-
heiten, vor allem mit der Selbständigkeit der Reichsbank, und
brachte keine Ueberraschungen,
Das Anleihekomitee der Reparationskommission war am
24, Mai 1922 unter dem Vorsitz von Delacroix in Paris zusammen.
getreten, Mitglieder waren: J, Pierpont Morgan (Vereinigte
Staaten), Sir Robert Kindersley (England), Sergent (Frankreich),
D’Amelio (Italien), Delacroix (Belgien), Vissering (Holland) und
ich. Die Arbeiten begannen mit einer allgemeinen Aussprache
über die Möglichkeit einer internationalen Reparationsanleihe,
Ueber die Notwendigkeit einer solchen Anleihe für die Gesundung
Es
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